Änderung des Vor- oder Familiennamens
Sie können Ihren Vor- oder (und) Familiennamen in Ausnahmefällen auf Antrag ändern, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Dies wird als öffentlich-rechtliche Namensänderung bezeichnet.
Online beantragen
Öffnet ein externes Behördenportal in einem neuen Tab.
Schritt für Schritt
- Erforderliche Unterlagen bereitlegen: Antragsformular; aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister; aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Ehe- beziehungsweise Lebenspartnerschaftsregister
- Online beantragen (Sicheres Formular)
- Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
- Gebühren: Die Gebühren für die Änderung des Vornamens und Familiennamens richten sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand und betragen zwischen 50 und 900 Euro.VerwaltungsaufwandVornameFamiliennameMindestgebühr50 Euro200 Euroeinfacher Aufwand100 Euro400 Euromittlerer Aufwand200 Euro600 Eurohoher Aufwand300 Euro900 EuroWird der Antrag zurückgenommen oder abgelehnt, fallen 10 bis 50 Prozent der ursprünglich angesetzten Gebühren an.Wir können die grundsätzlich zu erhebende Gebühr im Einzelfall reduzieren, wenn Sie über wenig Einkommen verfügen. Für Minderjährige, Auszubildende und Studierende bis zum 25. Lebensjahr wird eine Pauschale von 100 Euro für einen Antrag auf Änderung des Vornamens und 200 Euro für einen Antrag auf Änderung des Familiennamens veranschlagt.Die Gebühren können bar oder mit Ka
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
- aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Ehe- beziehungsweise Lebenspartnerschaftsregister
Gebühren
Die Gebühren für die Änderung des Vornamens und Familiennamens richten sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand und betragen zwischen 50 und 900 Euro.VerwaltungsaufwandVornameFamiliennameMindestgebühr50 Euro200 Euroeinfacher Aufwand100 Euro400 Euromittlerer Aufwand200 Euro600 Eurohoher Aufwand300 Euro900 EuroWird der Antrag zurückgenommen oder abgelehnt, fallen 10 bis 50 Prozent der ursprünglich angesetzten Gebühren an.Wir können die grundsätzlich zu erhebende Gebühr im Einzelfall reduzieren, wenn Sie über wenig Einkommen verfügen. Für Minderjährige, Auszubildende und Studierende bis zum 25. Lebensjahr wird eine Pauschale von 100 Euro für einen Antrag auf Änderung des Vornamens und 200 Euro für einen Antrag auf Änderung des Familiennamens veranschlagt.Die Gebühren können bar oder mit Ka
Rechtsgrundlage
Tarifstelle 2.2.2.2.1 und 2.2.2.2.2 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 8. August 2023, mit Stand vom 8. November 2024 Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW, Tarifstelle 02
Kontakt
Anschrift Fortführung Personenstandsregister Gülichplatz 1-3 50667 Köln Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Es ist ein Personenaufzug vorhanden. Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Zeichenerklärung Telefon 115 oder 0221 / 221-0 Telefax 0221 / 221-6569133 KontaktSicheres Formular E-Mail: E-Mail an Fortführung Personenstandsregister Öffnungszeiten Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr Dienstag, 8 bis 18 Uhr Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Anfahrt Stadtbahn-Linien 1, 5, 7 und 9 (Haltestelle Heumarkt) Stadtbahn-Linie 5 (Haltestelle Rathaus) Stadtbahn-Linien 16 und 18 (Haltestelle Dom/Hbf) Bus-Linien 106, 132 und 133 (Haltestelle Heumarkt) S-Bahn-Linien: S 6, S 11, S 12 und, S
Quelle: https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/00475/index.html. Unabhängiges Werkzeug, steht in keiner Verbindung zu einer Behörde. Keine Rechtsberatung. Offizielle Seite ansehen