Öffentliche Wohnraumförderung (Mietwohnungen)
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit zinsgünstigen Darlehen den Bau von Mietwohnungen, die Neuschaffung von Mietwohnungen durch Nutzungsänderung, die Erweiterung von Gebäuden und die Anpassung von bestehenden Mietwohnungen an geänderte Wohnbedürfnisse für Haushalte mit geringem Einkommen. Weitere Förderangebote bestehen für den Neubau barrierefreier Gruppenwohnungen sowie von Pflegewohnplätzen.
Online beantragen
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Schritt für Schritt
- Online beantragen (www.mhkbd.nrw)
- Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
- Gebühren: Wird über Ihren Antrag positiv entschieden und eine Förderzusage erteilt, ist eine Gebühr in Höhe von 0,4 Prozent der bewilligten Darlehenssumme zu entrichten.
Gebühren
Wird über Ihren Antrag positiv entschieden und eine Förderzusage erteilt, ist eine Gebühr in Höhe von 0,4 Prozent der bewilligten Darlehenssumme zu entrichten.
Formulare
Kontakt
Anschrift Öffentliche Wohnraumförderung Gottfried-Hagen-Straße 46-48 51105 Köln Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden. Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Zeichenerklärung Telefon 0221 / 221-34641 Telefax 0221 / 221-23100 KontaktSicheres Formular E-Mail: E-Mail an Öffentliche Wohnraumförderung Öffnungszeiten Nach Vereinbarung Anfahrt Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht) Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht) Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree) Bus-Linie 159 (Haltestelle Wattstraße) S-Bahn-Linien S 12 und S 13 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht) Fahrplansch
Quelle: https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/00705/index.html. Unabhängiges Werkzeug, steht in keiner Verbindung zu einer Behörde. Keine Rechtsberatung. Offizielle Seite ansehen