Vermarktung geschützter Tiere, Pflanzen und Erzeugnisse
Durch EG-Verordnung sind nicht nur bestimmte Tiere und Pflanzen geschützt, sondern auch Erzeugnisse, die daraus hergestellt wurden, zum Beispiel Elfenbein-Figuren, Mäntel oder Taschen.
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Schritt für Schritt
- Erforderliche Unterlagen bereitlegen: schriftlicher Antrag; Herkunftsnachweis; Angaben zur Kennzeichnung (Ringnummer, Mikrochip, Foto)
- Online beantragen (Sicheres Formular)
- Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
- Gebühren: Die zu erhebende Gebühr ist anzahl- und wertabhängig. Fragen Sie uns. Wir geben Ihnen gerne genauere Informationen.
Erforderliche Unterlagen
- schriftlicher Antrag
- Herkunftsnachweis
- Angaben zur Kennzeichnung (Ringnummer, Mikrochip, Foto)
Gebühren
Die zu erhebende Gebühr ist anzahl- und wertabhängig. Fragen Sie uns. Wir geben Ihnen gerne genauere Informationen.
Rechtsgrundlage
Artikel 8 EG-Verordnung 338/1997Artikel 20 folgende EG-Verordnung 865/2006
Kontakt
Anschrift Untere Naturschutzbehörde Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich. Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden. Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Zeichenerklärung Telefon siehe Servicenummern in den einzelnen Abteilungen KontaktSicheres Formular E-Mail: E-Mail an Untere Naturschutzbehörde Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr Freitag, 9 bis 13 Uhr sowie nach besonderer Terminvereinbarung. Anfahrt Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe) Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena) Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena) S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie
Quelle: https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/00655/index.html. Unabhängiges Werkzeug, steht in keiner Verbindung zu einer Behörde. Keine Rechtsberatung. Offizielle Seite ansehen