Verpflichtungserklärung nach § 68 sowie §§ 66, 67 des Aufenthaltsgesetzes
Wenn Sie eine Person, die ein Visum benötigt, zu Besuch einladen oder ihr einen längeren Aufenthalt in Deutschland ermöglichen möchten, können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben für:
Online beantragen
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Schritt für Schritt
- Erforderliche Unterlagen bereitlegen: Antragformular zur Verpflichtungserklärung; gültiger Personalausweis, Reiseausweis oder ein mindestens sechs Monate gültiger Aufenthaltstitel – befristet oder unbefristet (Niederlassungserlaubnis); Gehaltsbescheinigungen der letzten drei Monate über monatliches Nettoeinkommen; einen Auszug Ihres Bankkontos des letzten Monats (vollständiger Monat), auf dem der Erhalt Ihres Gehaltes zu sehen ist; Antragsformular zur Verpflichtungserklärung; einen Auszug Ihres Bankkontos des letzten Monats (vollständiger Monat); aktuelle Bescheinigung der*des Steuerberaters*in über das monatliche Nettoeinkommender letzten drei Monate oder; letzter gültiger Steuerbescheid; Vorlage von aktuellen Kontoauszügen der letzten drei Monate des eigenen Bankkontos und; aktuelle Bescheinigung der*des Steuerberaters*in über das monatliche Nettoeinkommen der letzten drei Monate oder
- Online beantragen (formular-server.de)
- Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
- Gebühren: Die Verwaltungsgebühr pro Verpflichtungserklärung beträgt 29 Euro. Sie können die Gebühren bar oder bargeldlos mit Karte bezahlen.Die Gebühren werden auch dann erhoben, wenn die Bonität nicht nachgewiesen werden kann.
Erforderliche Unterlagen
- Antragformular zur Verpflichtungserklärung
- gültiger Personalausweis, Reiseausweis oder ein mindestens sechs Monate gültiger Aufenthaltstitel – befristet oder unbefristet (Niederlassungserlaubnis)
- Gehaltsbescheinigungen der letzten drei Monate über monatliches Nettoeinkommen
- einen Auszug Ihres Bankkontos des letzten Monats (vollständiger Monat), auf dem der Erhalt Ihres Gehaltes zu sehen ist
- Antragsformular zur Verpflichtungserklärung
- einen Auszug Ihres Bankkontos des letzten Monats (vollständiger Monat)
- aktuelle Bescheinigung der*des Steuerberaters*in über das monatliche Nettoeinkommender letzten drei Monate oder
- letzter gültiger Steuerbescheid
- Vorlage von aktuellen Kontoauszügen der letzten drei Monate des eigenen Bankkontos und
- aktuelle Bescheinigung der*des Steuerberaters*in über das monatliche Nettoeinkommen der letzten drei Monate oder
Gebühren
Die Verwaltungsgebühr pro Verpflichtungserklärung beträgt 29 Euro. Sie können die Gebühren bar oder bargeldlos mit Karte bezahlen.Die Gebühren werden auch dann erhoben, wenn die Bonität nicht nachgewiesen werden kann.
Rechtsgrundlage
Empfänger von Sozialleistungen und/oder Bürgergeld (SGB II & SGB XII) sowie Wohngeld oder Lastenzuschuss, können keine Gäste, die ein Visum benötigen, einladen.Bei allen Antragsstellenden ist die Pfändungsfreigrenze die Berechnungsgrundlage für die Verpflichtungserklärung. Als Gastgeber*in müssen Sie in Köln Ihren Hauptwohnsitz haben und über ein regelmäßiges pfändbares Einkommen verfügen. Ihr Nettoeinkommen muss hoch genug sein, vergleichen Sie hierzu bitte Ihre Pfändungsfreigrenze. Informationen des Bundesministerium der Justiz – Pfändungsfreigrenzen Besonderheit bei langfristigen Aufenthalten: Haben Sie einen befristeten Aufenthaltstitel für Deutschland, dann muss diese länger gültig sein als die Dauer der Verpflichtung und/oder des Aufenthalts des Gastes.
Formulare
- Beispiel Haftungserklärung für Firmen und Vereine PDF, 510 kb · Mit KI ausfüllen
- Merkblatt zum Formular der Verpflichtungserklärung PDF, 278 kb · Mit KI ausfüllen
- Belehrung zur Speicherung und Nutzung der Antragsdaten im Visa-Informationssystem (VIS) PDF, 128 kb · Mit KI ausfüllen
- Belehrung für Verpflichtungserklärende vor der ABH / AV PDF, 114 kb · Mit KI ausfüllen
Kontakt
Anschrift Bonität – Verpflichtungserklärung Dillenburger Str. 56-66 51105 Köln Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden. Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Hilfen für Blinde und Sehbehinderte. Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Zeichenerklärung Telefon Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-27500 KontaktSicheres Formular E-Mail: E-Mail an Bonität – Verpflichtungserklärung Öffnungszeiten Schicken Sie uns die vollständigen Antragsunterlagen entweder per Post oder digital per Kontaktformular als Anhang mit dem Anliegen "Einladung eines Gastes / Verpflichtungserklärung". Sie können Ihre vollständigen Unterlagen in Kopie auch persönlich abgeben: Dienstags und donnerstags von 8 U
Quelle: https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/00962/index.html. Unabhängiges Werkzeug, steht in keiner Verbindung zu einer Behörde. Keine Rechtsberatung. Offizielle Seite ansehen