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Köln

Vollstreckung von Geldforderungen

Die Vollstreckung nimmt die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde der Stadt Köln nach § 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz Nordrhein-Westfalen wahr. Der Vollstreckungsbehörde obliegt die Beitreibung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen der Stadt Köln sowie zahlreicher anderer Behörden.

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  2. Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln

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Die Vollstreckung umfasst die Pfändungbeweglicher Sachen einschließlich Kraftfahrzeugevon Einkommen bei dem*der Arbeitgeber*invon Zahlungsansprüchen aus Konten bei Geldinstituten sowie vonanderen verwertbaren Rechtenzur Beitreibung der oben genannten Geldforderungen.Die Vollstreckung im Außendienst wird im Stadtgebiet von Köln durch eigene Vollziehungsbeamt*innen durchgeführt.Für die Vollstreckung hat der*die Zahlungspflichtige Pfändungsgebühren und sonstige Kosten der Vollstreckung zu entrichten, die ohne gesonderten Bescheid zwangsweise beigetrieben werden können.Zur Abwehr der Pfändung oder Vollstreckung werden Zahlungen entgegengenommen.

Quelle: https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/00538/index.html. Unabhängiges Werkzeug, steht in keiner Verbindung zu einer Behörde. Keine Rechtsberatung. Offizielle Seite ansehen