Wasserschutzzonen
Über 50 Prozent des Kölner Stadtgebietes sind als Wasserschutzgebiete ausgewiesen. Sie dienen dem Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet von Wassergewinnungsanlagen (Wasserwerken) und damit zur Aufrechterhaltung der Trinkwasserversorgung der Kölner Bevölkerung. Die Ausweisung der Bereiche erfolgt durch die Bezirksregierung. Sie erlässt die jeweiligen Wasserschutzzonen-Verordnungen, die spezielle Ge- und Verbote für bestimmte Handlungen und Maßnahmen beinhalten.
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Schritt für Schritt
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- Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
Kontakt
Anschrift Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde (IWA) Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich. Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden. Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Zeichenerklärung Telefax 0221 / 221-24686 KontaktSicheres Formular E-Mail: E-Mail an Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde (IWA) Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr Freitag, 9 bis 13 Uhr sowie nach besonderer Terminvereinbarung Anfahrt Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe) Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena) Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LAN
Quelle: https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/00675/index.html. Unabhängiges Werkzeug, steht in keiner Verbindung zu einer Behörde. Keine Rechtsberatung. Offizielle Seite ansehen