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Köln

Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung

Ihnen wurde die Ausübung eines Gewerbes untersagt und Sie möchten prüfen lassen, inwieweit Ihnen die Ausübung wieder gestattet werden kann.

Online beantragen

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Schritt für Schritt

  1. Erforderliche Unterlagen bereitlegen: Formloser schriftlicher Antrag; Führungszeugnis; Auszug aus dem Gewerbezentralregister Bonn; Auszug aus der Schuldnerkartei für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2012 und Bescheinigung des Insolvenzgerichts; Auszug aus der Schuldnerkartei für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2013; aktuelle Bescheinigungen
  2. Online beantragen (Sicheres Formular)
  3. Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
  4. Gebühren: Die Gebühr für das Verfahren richtet sich nach dem Umfang der beantragten Wiedergestattung und liegt zwischen 250 und 750 Euro. Hinzu kommen die Gebühren für das Führungszeugnis und den Auszug aus dem Gewerbezentralregister in Höhe von jeweils 13 Euro. Im Falle der Antragsablehnung beträgt die Gebühr drei Viertel des Betrages, der für eine positive Entscheidung erhoben worden wäre. Die Zahlung der Gebühren ist nur durch Überweisung oder Bareinzahlung bei einem Geldinstitut möglich.

Erforderliche Unterlagen

Gebühren

Die Gebühr für das Verfahren richtet sich nach dem Umfang der beantragten Wiedergestattung und liegt zwischen 250 und 750 Euro. Hinzu kommen die Gebühren für das Führungszeugnis und den Auszug aus dem Gewerbezentralregister in Höhe von jeweils 13 Euro. Im Falle der Antragsablehnung beträgt die Gebühr drei Viertel des Betrages, der für eine positive Entscheidung erhoben worden wäre. Die Zahlung der Gebühren ist nur durch Überweisung oder Bareinzahlung bei einem Geldinstitut möglich.

Rechtsgrundlage

§ 35 Absatz 1 Gewerbeordnung, § 35 Absatz 6 Gewerbeordnung

Kontakt

Anschrift Gewerbeabteilung Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich. Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden. Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Es ist ein Personenaufzug vorhanden. Hilfen für Blinde und Sehbehinderte. Zeichenerklärung Telefon: Siehe Servicenummern Telefax siehe Service-Fax KontaktSicheres Formular E-Mail: E-Mail an Gewerbeabteilung Öffnungszeiten Vorsprache nur mit vorheriger Terminvereinbarung mit Bestätigung! Erlaubnispflichtiges Gewerbe: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr und nach Terminvereinbarung Mittwoch: geschlossen nicht erlaubnispflichtiges Gewerbe: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 bis

Quelle: https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/00296/index.html. Unabhängiges Werkzeug, steht in keiner Verbindung zu einer Behörde. Keine Rechtsberatung. Offizielle Seite ansehen