Wohnberechtigungsschein (WBS) und Beratungsstelle für Wohnungssuchende
Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) können Sie eine Wohnung beziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Ob Sie einen Wohnberechtigungsschein bekommen können, hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab. Er gilt nur in dem Bundesland, in dem er ausgestellt wurde. Ein Wohnberechtigungsschein aus Köln gilt also in ganz Nordrhein-Westfalen. Er ist für zwölf Monate gültig.
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Schritt für Schritt
- Erforderliche Unterlagen bereitlegen: Antrag Wohnberechtigungsschein; Einkommensnachweise; Einkommenserklärung; Aufenthaltsgenehmigung; Sonstige Nachweise
- Online beantragen (formular-server.de)
- Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
- Gebühren: Alle Bescheinigungen sind gebührenpflichtig. Es fällt auch eine Verwaltungsgebühr an, wenn Ihr Antrag abgelehnt wird. BescheinigungGebührWohnberechtigungsschein (A-Schein)7,50 EuroWohnberechtigungsschein (B-Schein)20 EuroBescheinigung II. Förderweg20 EuroBescheinigung für Zinsvergünstigung20 EuroTauschbescheinigung20 EuroJede Ablehnung7,50 Euro Die jeweilige Gebühr wird erst nach abschließender Bearbeitung Ihres Antrages fällig.Hierzu erhalten Sie nach abschließender Bearbeitung Ihres Antrages entweder eine E-Mail oder einen Brief mit allen notwendigen Daten zur Überweisung einer der oben genannten Gebühren.Im Falle einer Ablehnung Ihres Antrages werden 7,50 Euro Verwaltungsgebühr erhoben.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag Wohnberechtigungsschein
- Einkommensnachweise
- Einkommenserklärung
- Aufenthaltsgenehmigung
- Sonstige Nachweise
Gebühren
Alle Bescheinigungen sind gebührenpflichtig. Es fällt auch eine Verwaltungsgebühr an, wenn Ihr Antrag abgelehnt wird. BescheinigungGebührWohnberechtigungsschein (A-Schein)7,50 EuroWohnberechtigungsschein (B-Schein)20 EuroBescheinigung II. Förderweg20 EuroBescheinigung für Zinsvergünstigung20 EuroTauschbescheinigung20 EuroJede Ablehnung7,50 Euro Die jeweilige Gebühr wird erst nach abschließender Bearbeitung Ihres Antrages fällig.Hierzu erhalten Sie nach abschließender Bearbeitung Ihres Antrages entweder eine E-Mail oder einen Brief mit allen notwendigen Daten zur Überweisung einer der oben genannten Gebühren.Im Falle einer Ablehnung Ihres Antrages werden 7,50 Euro Verwaltungsgebühr erhoben.
Rechtsgrundlage
§§ 13, 14, 15, 18 Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum WFNG NRW in Verbindung mit Nummer 8 Wohnraumnutzungsbestimmungen und Nummer 1 bis 10 Einkommensermittlungserlass
Formulare
Kontakt
Anschrift Wohnberechtigungsschein und Wohnungsberatung Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln Telefon 0221 / 221-0 Telefax 0221 / 221-22771 KontaktSicheres Formular E-Mail: E-Mail an Wohnberechtigungsschein und Wohnungsberatung Öffnungszeiten Montag und Dienstag, 8 bis 12 Uhr Donnerstag, 8 bis 12 Uhr Anfahrt Fahrplanschnellsuche Fahrplansuche auf KVB.koeln
Quelle: https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/00758/index.html. Unabhängiges Werkzeug, steht in keiner Verbindung zu einer Behörde. Keine Rechtsberatung. Offizielle Seite ansehen