Wohngeld
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Ihre Wohnung. Es gibt zwei Formen: Wohngeld als Mietzuschuss, sofern Sie eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnen, oder als Lastenzuschuss, wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung haben.
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- Gebühren: Es fallen keine Gebühren an.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
Um einen Zuschuss zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber*in den Wohnraum selbst bewohnen und die Miete oder Belastung dafür aufbringen. Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt zunächst von der Zahl der Haushaltsmitglieder ab. Je mehr Personen in Ihrer Wohnung wohnen, desto höher kann die anzuerkennende Miete (ohne Heiz- und Warmwasserkosten) sein.Die zur berücksichtigende Miete oder Belastung wird um die CO2-Komponente (seit 2021), die Klimakomponente und die Heizkostenkomponente (beide seit 2023) erhöht. Dies führt zu einem höheren Wohngeldbetrag.Je höher die zu berücksichtigende Miete ist, desto höher ist die Einkommensgrenze, bis zu deren Höhe ein Wohngeldanspruch besteht. Grundlage der Berechnungen bildet das Bruttoeinkommen (sämtliche Einkünfte außer Kindergeld
Formulare
Kontakt
Wohngeldstelle Köln – Standort Kalk Wohngeldstelle Köln – Standort Lindenthal
Quelle: https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/00704/index.html. Unabhängiges Werkzeug, steht in keiner Verbindung zu einer Behörde. Keine Rechtsberatung. Offizielle Seite ansehen