Wohnungsberatung
Die Vergabe der öffentlich geförderten Wohnung erfolgt aufgrund einer Belegungsvereinbarung zwischen der Kölner Wohnungswirtschaft und der Stadt Köln nur durch die Vermietenden selbst. Für die Anmietung einer öffentlich geförderten Wohnung benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.
Online beantragen
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Schritt für Schritt
- Erforderliche Unterlagen bereitlegen: Wenn Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) haben, der in Nordrhein-Westfalen ausgestellt wurde, müssen Sie keinen besonderen Antrag stellen.
- Online beantragen (Sicheres Formular)
- Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
- Gebühren: Es fallen grundsätzlich keine gesonderten Gebühren an. Lediglich im Zuge eines Freistellungsantrages wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.
Erforderliche Unterlagen
- Wenn Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) haben, der in Nordrhein-Westfalen ausgestellt wurde, müssen Sie keinen besonderen Antrag stellen.
Gebühren
Es fallen grundsätzlich keine gesonderten Gebühren an. Lediglich im Zuge eines Freistellungsantrages wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.
Kontakt
Anschrift Wohnberechtigungsschein und Wohnungsberatung Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln Telefon 0221 / 221-0 Telefax 0221 / 221-22771 KontaktSicheres Formular E-Mail: E-Mail an Wohnberechtigungsschein und Wohnungsberatung Öffnungszeiten Montag und Dienstag, 8 bis 12 Uhr Donnerstag, 8 bis 12 Uhr Anfahrt Fahrplanschnellsuche Fahrplansuche auf KVB.koeln
Quelle: https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/00712/index.html. Unabhängiges Werkzeug, steht in keiner Verbindung zu einer Behörde. Keine Rechtsberatung. Offizielle Seite ansehen