Wohnungstausch – Tauschbescheinigung
Eine Tauschbescheinigung berechtigt, wie ein Wohnberechtigungsschein (WBS), zum Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung, einer Sozialwohnung. Sie kann ausgestellt werden, wenn Sie die für Sie maßgebliche Einkommensgrenze überschreiten und zurzeit eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung bewohnen.
Online beantragen
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Schritt für Schritt
- Erforderliche Unterlagen bereitlegen: Antrag Wohnberechtigungsschein mit allen dazu erforderlichen Unterlagen
- Online beantragen (formular-server.de)
- Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
- Gebühren: Für die Ausstellung einer Tauschbescheinigung wird bei Antragstellung eine Gebühr von 20 Euro erhoben.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag Wohnberechtigungsschein mit allen dazu erforderlichen Unterlagen
Gebühren
Für die Ausstellung einer Tauschbescheinigung wird bei Antragstellung eine Gebühr von 20 Euro erhoben.
Rechtsgrundlage
§ 18 Absatz 3 Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum NRWDer Wohnberechtigungsschein kann erteilt werden, wenn die Versagung eine besondere Härte bedeuten würde. Dasselbe gilt, wenn die wohnungssuchende Person durch den Bezug des gewünschten Wohnraums anderen geförderten Wohnraum freimacht,dessen Miete bezogen auf die Quadratmeter Wohnfläche niedriger ist,dessen Größe derjenigen der Tauschwohnung entspricht,dessen Größe die für ihn maßgebliche Wohnungsgröße übersteigt oder ihr entspricht.
Kontakt
Anschrift Wohnberechtigungsschein und Wohnungsberatung Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln Telefon 0221 / 221-0 Telefax 0221 / 221-22771 KontaktSicheres Formular E-Mail: E-Mail an Wohnberechtigungsschein und Wohnungsberatung Öffnungszeiten Montag und Dienstag, 8 bis 12 Uhr Donnerstag, 8 bis 12 Uhr Anfahrt Fahrplanschnellsuche Fahrplansuche auf KVB.koeln
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