Zahlungserleichterung für Erschließungsbeiträge
Bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen können Sie gegebenenfalls eine Zahlungserleichterung erhalten. Die Zahlungserleichterung kann bewilligt werden in Form
Online beantragen
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Schritt für Schritt
- Erforderliche Unterlagen bereitlegen: Antrag; Nachweis der wirtschaftlichen Verhältnisse
- Online beantragen (Sicheres Formular)
- Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
- Gebühren: Für die Bearbeitung des Antrags werden keine Gebühren erhoben.Je nach Sachlage können neben dem Erschließungsbeitrag folgende zusätzliche Kosten entstehen:Sollten die Voraussetzungen für eine Zahlungserleichterung nicht vorliegen, müssen Sie Säumniszuschläge und gegebenenfalls Mahngebühren entrichten, soweit der zu zahlende Betrag nicht bis zum Fälligkeitszeitpunkt bei uns eingegangen ist.Im Falle einer gewährten Stundung oder Ratenzahlung werden Zinsen geltend gemacht.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Nachweis der wirtschaftlichen Verhältnisse
Gebühren
Für die Bearbeitung des Antrags werden keine Gebühren erhoben.Je nach Sachlage können neben dem Erschließungsbeitrag folgende zusätzliche Kosten entstehen:Sollten die Voraussetzungen für eine Zahlungserleichterung nicht vorliegen, müssen Sie Säumniszuschläge und gegebenenfalls Mahngebühren entrichten, soweit der zu zahlende Betrag nicht bis zum Fälligkeitszeitpunkt bei uns eingegangen ist.Im Falle einer gewährten Stundung oder Ratenzahlung werden Zinsen geltend gemacht.
Rechtsgrundlage
Baugesetzbuch, Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abgabenordnung Baugesetzbuch Kommunalabgabengesetz NRW Abgabenordnung
Kontakt
Anschrift Beitrags- und Erschließungsvertrags-Angelegenheiten Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich. Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden. Zeichenerklärung Telefon: Siehe Servicenummern Telefax 0221 / 221-23639 KontaktSicheres Formular E-Mail: E-Mail an Beitrags- und Erschließungsvertrags-Angelegenheiten Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr Freitag, 9 bis 13 Uhr sowie nach besonderer Vereinbarung Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Anfahrt Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe) Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena) Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/
Quelle: https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/00938/index.html. Unabhängiges Werkzeug, steht in keiner Verbindung zu einer Behörde. Keine Rechtsberatung. Offizielle Seite ansehen