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Köln

Zulassung eines technisch veränderten Neufahrzeuges gemäß § 13 Einzelgenehmigung Fahrzeuggenehmigungsverordnung

Sie möchten ein Neufahrzeug zulassen, das technisch verändert wurde und eine Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV von einer Prüforganisation erhalten hat?

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Schritt für Schritt

  1. Erforderliche Unterlagen bereitlegen: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief); Gutachten nach § 13 Einzelgenehmigung Fahrzeuggenehmigungsverordnung; Versicherungsnachweis; Personalausweis oder Pass; Vollmacht bei Vertretung; Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung; Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente; Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes; SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  2. Online beantragen (Sicheres Formular)
  3. Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
  4. Gebühren: Ausnahmegenehmigung: 39,50 Euro Allgemeine Zulassungsgebühr: 30 Euro Abruf der Fahrzeugdaten: 15,30 EuroWunschkennzeichen: 10,20 Euro zuzüglich 2,60 Euro bei vorheriger ReservierungDie Angabe der Gebührenhöhe bezieht sich ausschließlich auf die Standardgebühr. Gebühren können variieren, je nachdem wie sie sich zusammensetzen und wie sie auf den Einzelfall anzuwenden ist.Die Gebühren zahlen Sie bitte ausschließlich bargeldlos, also mit Girocard oder Kreditkarte.Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern oder online.

Erforderliche Unterlagen

Gebühren

Ausnahmegenehmigung: 39,50 Euro Allgemeine Zulassungsgebühr: 30 Euro Abruf der Fahrzeugdaten: 15,30 EuroWunschkennzeichen: 10,20 Euro zuzüglich 2,60 Euro bei vorheriger ReservierungDie Angabe der Gebührenhöhe bezieht sich ausschließlich auf die Standardgebühr. Gebühren können variieren, je nachdem wie sie sich zusammensetzen und wie sie auf den Einzelfall anzuwenden ist.Die Gebühren zahlen Sie bitte ausschließlich bargeldlos, also mit Girocard oder Kreditkarte.Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern oder online.

Rechtsgrundlage

Gesetzesgrundlage zur Einzelgenehmigung Fahrzeuggenehmigungsverordnung

Formulare

Kontakt

Anschrift Kfz-Zulassungsstelle Köln Max-Glomsda-Straße 4 51105 Köln Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich. Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden. Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Es ist ein Personenaufzug vorhanden. Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Zeichenerklärung Telefon 0221 / 221-26635 Telefax 0221 / 221-26435 KontaktSicheres Formular E-Mail: E-Mail an Kfz-Zulassungsstelle Köln Öffnungszeiten Montag: 7 bis 14 Uhr Dienstag: 7 bis 18 Uhr Mittwoch: 7 bis 13 Uhr Donnerstag: 7 bis 16 Uhr Freitag: 7 bis 13 Uhr Anfahrt Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll Salmstraße) Bus-Linie 159 (Haltestelle Taubenholzweg) S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19 und

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