Zulassung für Tätigkeiten auf Friedhöfen
Gärtner*innen, Bildhauer*innen, Steinmetz*innen Bestatter*innen und sonstige Gewerbetreibende benötigen für Tätigkeiten auf den Friedhöfen eine Zulassung. Diese erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung. Gleichzeitig regelt die Zulassung, welche Tätigkeiten Sie ausführen dürfen.Die Zulassung erfolgt durch einen Zulassungsbescheid und muss alle fünf Jahre erneuert werden.
Schritt für Schritt
- Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
- Gebühren: Gebühren werden in Höhe von 42 Euro fällig, die gegen Rechnung zu überweisen sind oder mit der EC-Karte bei der Stadtkasse in Chorweiler beglichen werden können. Eine Barzahlung vor Ort ist nicht möglich.
Gebühren
Gebühren werden in Höhe von 42 Euro fällig, die gegen Rechnung zu überweisen sind oder mit der EC-Karte bei der Stadtkasse in Chorweiler beglichen werden können. Eine Barzahlung vor Ort ist nicht möglich.
Rechtsgrundlage
Friedhofssatzung der Stadt Köln Friedhofssatzung vom 24. April 2014
Formulare
Quelle: https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/01066/index.html. Unabhängiges Werkzeug, steht in keiner Verbindung zu einer Behörde. Keine Rechtsberatung. Offizielle Seite ansehen