Zwischenfälle mit Hunden
Wenn durch das Verhalten eines Hundes eine Person oder ein anderes Tier geschädigt wurde, kann dies beim Amt für öffentliche Ordnung gemeldet werden. Der Besitzer des Hundes wird gegebenenfalls vom Amt für öffentliche Ordnung aufgefordert, seinen Hund durch unsere Tierärzt*innen begutachten zu lassen.
Online beantragen
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Schritt für Schritt
- Online beantragen (Sicheres Formular)
- Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
- Gebühren: Für die Begutachtung erheben wir eine Gebühr von 50 Euro.Bei besonders aufwändigen Begutachtungen kann sich die Gebühr bis auf 250 Euro erhöhen.
Gebühren
Für die Begutachtung erheben wir eine Gebühr von 50 Euro.Bei besonders aufwändigen Begutachtungen kann sich die Gebühr bis auf 250 Euro erhöhen.
Kontakt
Anschrift Überwachung nach dem Landeshundegesetz Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden. Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Hilfen für Blinde und Sehbehinderte. Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Zeichenerklärung Telefon 0221 / 221-28732 Telefax 0221 / 221-6569777 KontaktSicheres Formular E-Mail: E-Mail an Überwachung nach dem Landeshundegesetz Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag, 8 bis 15 Uhr Freitags, 8 bis 12 Uhr Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Anfahrt Stadtbahn-Linien 1, 9, und 159 (Haltestelle Kalk Post - nicht rollstuhlgerecht - und Haltestelle Kalk Kapelle - rollstuhlgerecht -) S-Bahn-Linien S 12, S 1
Quelle: https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/00609/index.html. Unabhängiges Werkzeug, steht in keiner Verbindung zu einer Behörde. Keine Rechtsberatung. Offizielle Seite ansehen