Ambulante Intensivpflege – Zuhause und in Wohngemeinschaften
Sie können bei uns die Kostenübernahme für die Versorgung durch einen ambulanten Intensivpflegedienst zuhause oder in einer Intensivpflege-Wohngemeinschaft beantragen. In der Regel werden die Kosten von den Kranken- und Pflegekassen gedeckt. Besteht kein Pflegeversicherungsschutz oder entstehen darüber hinaus Kosten, die nicht aus eigenen finanziellen Mitteln bezahlt werden können, können Sie hierfür einen Antrag im Rahmen der Hilfe zur Pflege stellen.
Apply online
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Step by step
- Erforderliche Unterlagen bereitlegen: Sozialhilfeantrag; Kostenvoranschlag sowie Pflegevertrag des Pflegedienstes; Verordnung häusliche Krankenpflege; Kostenzusage der Krankenkasse; Kostenzusage der Pflegekasse; Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes; gegebenenfalls Mietvertrag der Beatmungswohngemeinschaft; gegebenenfalls Vollmachten oder Betreuungsurkunde; Vergütungsvereinbarung des Pflegedienstes
- Online beantragen (formular-server.de)
- Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
- Gebühren: Verordnung häusliche Krankenpflege
What to bring
- Sozialhilfeantrag
- Kostenvoranschlag sowie Pflegevertrag des Pflegedienstes
- Verordnung häusliche Krankenpflege
- Kostenzusage der Krankenkasse
- Kostenzusage der Pflegekasse
- Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes
- gegebenenfalls Mietvertrag der Beatmungswohngemeinschaft
- gegebenenfalls Vollmachten oder Betreuungsurkunde
- Vergütungsvereinbarung des Pflegedienstes
Fees
Verordnung häusliche Krankenpflege
Legal basis
Hilfe zur Pflege nach dem Zwölfen Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Forms
Contact
Anschrift Ambulante und teilstationäre Hilfen Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden. Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Hilfen für Blinde und Sehbehinderte. Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Zeichenerklärung Telefon 0221 / 221-99358 Telefax 0221 / 221-29591 KontaktSicheres Formular E-Mail: E-Mail an Ambulante und teilstationäre Hilfen Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr Freitag 9 bis 13 Uhr Persönliche Vorsprachen ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung Anfahrt Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht) Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht) Bus-L
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