Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit
Sie wollen gewerbsmäßig andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit anbieten. Dazu zählen Spiele, die nicht mit Geldspielgeräten oder Warenspielgeräten durchgeführt werden.
Apply online
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Step by step
- Erforderliche Unterlagen bereitlegen: Schriftlicher Antrag; Erlaubnis zum Betrieb des Veranstaltungsortes; Unbedenklichkeitsbescheinigung; bei juristischen Personen; Führungszeugnis; Auszug aus dem Gewerbezentralregister; Personalausweis oder Nationalpass; Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes; Unbedenklichkeitsbescheinigung der Kämmerei beziehungsweise der Kommune Ihres Wohnortes; Eventuell eine Reisegewerbekarte; Auszug aus der Schuldnerkartei für den Zeitraum ab 1. Januar 2013
- Online beantragen (Sicheres Formular)
- Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
- Gebühren: Die Gebühr des Prüfungsverfahrens beträgt bei Erlaubnissen nach § 33d Absatz 1 GewO (stehendes Gewerbe):für Geldgewinnspiele, je nach Gültigkeitsdauer der Erlaubnis, maximal jedoch sechs Monate: 100 bis 650 Eurofür Warengewinnspiele, je nach Gültigkeitsdauer der Erlaubnis, maximal jedoch sechs Monate: 50 bis 325 EuroDie Gebühr des Prüfungsverfahrens beträgt bei Erlaubnissen nach § 60 a Absatz 2 GewO (Reisegewerbe):je nach Gültigkeitsdauer der Erlaubnis, maximal für die Dauer der Marktveranstaltung: von 25 bis 100 EuroIm Falle der Antragsablehnung beträgt die Gebühr drei Viertel des Betrages, der für eine positive Entscheidung erhoben worden wäre.Sie können die Gebühr überweisen oder bar bei einem Geldinstitut einzahlen.
What to bring
- Schriftlicher Antrag
- Erlaubnis zum Betrieb des Veranstaltungsortes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
- bei juristischen Personen
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Personalausweis oder Nationalpass
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Kämmerei beziehungsweise der Kommune Ihres Wohnortes
- Eventuell eine Reisegewerbekarte
- Auszug aus der Schuldnerkartei für den Zeitraum ab 1. Januar 2013
Fees
Die Gebühr des Prüfungsverfahrens beträgt bei Erlaubnissen nach § 33d Absatz 1 GewO (stehendes Gewerbe):für Geldgewinnspiele, je nach Gültigkeitsdauer der Erlaubnis, maximal jedoch sechs Monate: 100 bis 650 Eurofür Warengewinnspiele, je nach Gültigkeitsdauer der Erlaubnis, maximal jedoch sechs Monate: 50 bis 325 EuroDie Gebühr des Prüfungsverfahrens beträgt bei Erlaubnissen nach § 60 a Absatz 2 GewO (Reisegewerbe):je nach Gültigkeitsdauer der Erlaubnis, maximal für die Dauer der Marktveranstaltung: von 25 bis 100 EuroIm Falle der Antragsablehnung beträgt die Gebühr drei Viertel des Betrages, der für eine positive Entscheidung erhoben worden wäre.Sie können die Gebühr überweisen oder bar bei einem Geldinstitut einzahlen.
Legal basis
§§ 24 Absatz 1 Glücksspielstaatsvertrag 2021 in Verbindung mit § 16 Ausführungsgesetz Glücksspielstaatsvertrag NRW; 33 d Absatz 1 GewO und § 60 a Absatz 2 Satz 2 GewO
Contact
Service-Telefon: 0221 / 221-35143Service-Fax: 0221 / 221-26480
Source: https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/00297/index.html. Independent tool, not affiliated with any authority. Not legal advice. View official page