Anmeldung von Nutztieren nach Viehverkehrsverordnung
Nach § 26 Viehverkehrsverordnung ist jede Halter*in von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufer, Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln und Bienen verpflichtet, die Tierhaltung sowohl beim Veterinäramt als auch bei der Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen anzumelden.
Apply online
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Step by step
- Erforderliche Unterlagen bereitlegen: Pferdehaltung / Einhufer; Für die Anmeldung aller übrigen Tiere benötigen wir formlos folgende schriftlichen Angaben:; Name und Anschrift der Halterin, des Halters; Tierart und Anzahl; Nutzungsart, Betriebsart; Standort der Tiere
- Online beantragen (formular-server.de)
- Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
- Gebühren: Die Anmeldungen beim Veterinäramt sowie der Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen sind kostenfrei. Jedoch ist in Abhängigkeit von Tierart und Anzahl eine Jahresgebühr an die Tierseuchenkasse zu entrichten.
What to bring
- Pferdehaltung / Einhufer
- Für die Anmeldung aller übrigen Tiere benötigen wir formlos folgende schriftlichen Angaben:
- Name und Anschrift der Halterin, des Halters
- Tierart und Anzahl
- Nutzungsart, Betriebsart
- Standort der Tiere
Fees
Die Anmeldungen beim Veterinäramt sowie der Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen sind kostenfrei. Jedoch ist in Abhängigkeit von Tierart und Anzahl eine Jahresgebühr an die Tierseuchenkasse zu entrichten.
Legal basis
§ 26 der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr, Viehverkehrsverordnung Viehverkehrsverordnung, Gesetze im Internet - Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Contact
Anschrift Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste Alfred-Moritz-Platz 1 51143 Köln Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich. Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich. Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden. Es ist ein Personenaufzug vorhanden. Zeichenerklärung Telefon 0221 / 221-26211 Telefax 0221 / 221-26588 KontaktSicheres Formular E-Mail: E-Mail an Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr Freitag von 9 bis 13 Uhr sowie nach besonderer Terminvereinbarung Anfahrt Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Porz Markt) Bus-Linien 151, 152, 154, 160, 161, 162, 165, 166, 185 und 188 (Haltestelle Porz Markt) S-Bahn-Linie S12 (Haltestelle Porz)Fahrplanschnellsuche Fahrplansuche auf
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