Anzeige für das Auf- und Einbringen von Boden und Material
Sie planen eine Baumaßnahme? Sie beabsichtigen eine Geländeangleichung mit Boden auszuführen? Oder wollen Sie bei Garten- und Landschaftsbaumaßnahmen Boden auf vorhandenen Boden aufbringen? Dabei finden Einwirkungen auf den Boden statt. Zum Schutz des Bodens besteht für das Auf- und Einbringen von Material bei einer Gesamtmenge über 800 Kubikmeter auf oder in den Boden eine Anzeigepflicht.
Step by step
- Erforderliche Unterlagen bereitlegen: Text und Lageplan; Angaben zur Art der Maßnahme; Angaben zum Herkunftsort des Bodens, Materials; Angaben zum Auf- und Einbringungsort; Angaben zur Beschaffenheit des Bodens am Auf- und Einbringungsort; Belege zur Schadstofffreiheit des Bodens, der verwendet werden soll; Schriftliche Anzeige
- Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
- Gebühren: Es fallen keine Gebühren an.
What to bring
- Text und Lageplan
- Angaben zur Art der Maßnahme
- Angaben zum Herkunftsort des Bodens, Materials
- Angaben zum Auf- und Einbringungsort
- Angaben zur Beschaffenheit des Bodens am Auf- und Einbringungsort
- Belege zur Schadstofffreiheit des Bodens, der verwendet werden soll
- Schriftliche Anzeige
Fees
Es fallen keine Gebühren an.
Legal basis
Anzeigepflicht gemäß § 12 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Landesbodenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und Sanierung von Altlasten, Bundesbodenschutzgesetz Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung Landesbodenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen
Forms
Contact
Untere Bodenschutzbehörde und Grundwasserschutz Untere Naturschutzbehörde
Source: https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/01067/index.html. Independent tool, not affiliated with any authority. Not legal advice. View official page