Anzeigen für gewerbliche oder gemeinnützige Sammlungen gemäß § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz
Sammlungen von Wertstoffen, wie beispielsweise von Alttextilien sind seit dem 1. Juni 2012 anzeigepflichtig. Dies fordert das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz.
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Step by step
- Erforderliche Unterlagen bereitlegen: Ausgefülltes Formular für die Anzeige von gewerblichen, gemeinnützigen Sammlungen; Firmenbezogene Unterlagen:; Wenn der Hauptsitz des Betriebes außerhalb des Kölner Stadtgebietes liegt:; Bei gemeinnützigen Sammlungen:; Bei Containersammlung:; Bitte senden Sie die vollständigen Unterlagen an die Adresse:
- Online beantragen (Sicheres Formular)
- Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
- Gebühren: Nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung bestehen für das Land Nordrhein-Westfalen folgende Gebühren und Gebührenrahmen:Für die Bearbeitung von Anzeigen für gemeinnützige Sammlungen (§ 18 Absatz 1 und 5 Kreislaufwirtschaftsgesetz) Gebühr: 50 bis 200 Euro (Tarifstelle 28.2.1.2)Für die Bearbeitung von Anzeigen für gewerbliche Sammlungen (§18 Absatz 1, 5 und 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz) Gebühr: 50 bis 1.000 Euro(Tarifstelle 28.2.1.3)
What to bring
- Ausgefülltes Formular für die Anzeige von gewerblichen, gemeinnützigen Sammlungen
- Firmenbezogene Unterlagen:
- Wenn der Hauptsitz des Betriebes außerhalb des Kölner Stadtgebietes liegt:
- Bei gemeinnützigen Sammlungen:
- Bei Containersammlung:
- Bitte senden Sie die vollständigen Unterlagen an die Adresse:
Fees
Nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung bestehen für das Land Nordrhein-Westfalen folgende Gebühren und Gebührenrahmen:Für die Bearbeitung von Anzeigen für gemeinnützige Sammlungen (§ 18 Absatz 1 und 5 Kreislaufwirtschaftsgesetz) Gebühr: 50 bis 200 Euro (Tarifstelle 28.2.1.2)Für die Bearbeitung von Anzeigen für gewerbliche Sammlungen (§18 Absatz 1, 5 und 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz) Gebühr: 50 bis 1.000 Euro(Tarifstelle 28.2.1.3)
Legal basis
Kreislaufwirtschaftsgesetz Hinweis zu den Bußgeldvorschriften: Wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne die erforderliche Anzeige einsammelt, handelt gemäß § 69 Absatz Kreislaufwirtschaftsgesetz ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro bestraft werden. Zum Gesetzestext des Kreislaufwirtschaftsgesetzes Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen
Contact
Anschrift Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde (IWA) Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich. Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden. Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Zeichenerklärung Telefax 0221 / 221-24686 KontaktSicheres Formular E-Mail: E-Mail an Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde (IWA) Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr Freitag, 9 bis 13 Uhr sowie nach besonderer Terminvereinbarung Anfahrt Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe) Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena) Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LAN
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