Anzeigeverfahren nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz
Wenn Sie Abfälle sammeln, befördern, damit handeln oder vermitteln, sind Sie verpflichtet, vor Aufnahme dieser Tätigkeit dies gemäß § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz anzuzeigen. Dabei ist es unerheblich, ob die Abfälle verwertet oder beseitigt werden.
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Step by step
- Erforderliche Unterlagen bereitlegen: Antragstellung und Informationen zum Ablauf des Verfahrens; Besonderheiten:; Anzeigenbestätigung; Wichtiger Hinweis
- Online beantragen (Sicheres Formular)
- Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
- Gebühren: Für die Entgegennahme, Bearbeitung und Bestätigung der Anzeigen von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern nach § 53 Absatz 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) werden Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW nach Zeitaufwand erhoben.Für die Vergabe von Identifikations-, Erzeuger-, Beförderer-, Entsorger-, Händler- oder Maklernummern gemäß § 28 Nachweis-Verordnung werden gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW erhoben.
What to bring
- Antragstellung und Informationen zum Ablauf des Verfahrens
- Besonderheiten:
- Anzeigenbestätigung
- Wichtiger Hinweis
Fees
Für die Entgegennahme, Bearbeitung und Bestätigung der Anzeigen von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern nach § 53 Absatz 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) werden Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW nach Zeitaufwand erhoben.Für die Vergabe von Identifikations-, Erzeuger-, Beförderer-, Entsorger-, Händler- oder Maklernummern gemäß § 28 Nachweis-Verordnung werden gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW erhoben.
Legal basis
Folgende Links: Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen (AllgVwGebO NRW) Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen, Nachweis-Verordnung (NachwV) Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) Anzeigen- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Forms
Contact
Anschrift Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde (IWA) Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich. Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden. Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Zeichenerklärung Telefax 0221 / 221-24686 KontaktSicheres Formular E-Mail: E-Mail an Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde (IWA) Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr Freitag, 9 bis 13 Uhr sowie nach besonderer Terminvereinbarung Anfahrt Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe) Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena) Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LAN
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