Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner*innen oder eingetragenen Lebenspartner*innen von ausländischen Staatsangehörigen
Wenn Sie eine*n ausländische*n Ehepartner*in oder eingetragene*n Lebenspartner*in in Deutschland haben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung beantragen. Voraussetzung ist, dass Ihr*e ausländische*r Ehepartner*in oder eingetragene*r Lebenspartner*in eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis besitzt. Wir erklären Ihnen auf dieser Seite, welche Voraussetzungen in der Regel vorliegen müssen und welche Unterlagen Sie bei Ihrer Antragstellung einreichen müssen.
Apply online
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Step by step
- Erforderliche Unterlagen bereitlegen: Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug. Wenn Sie keine BundID besitzen, können Sie Ihre Antragstellung ohne Anmeldung fortfahren.; Anerkannter und gültiger Nationalpass; Falls erforderlich die Kopie des Einreisevisums; Digitales biometrisches Passfoto; Heiratsurkunde (nur für den Erstantrag); Sie müssen Ihren Mietvetrag zusammen mit einem Nachweis über die aktuelle Miethöhe, zum Beispiel einem aktuellen Kontoauszug, vorlegen. Wenn Sie in einem Eigentum wohnen, benötigen wir den Kaufvertrag; Sie müssen einfache deutsche Sprachkenntnisse Stufe A1 durch ein geeignetes Sprachstandszeugnis der Stufe A1 (zum Beispiel "Deutsch-Test für Zuwanderer") nachweisen. Die Nachweise müssen durch das Goe; Sie müssen einen Nachweis über die vollständige Lebensunterhaltssicherung aller berufstätigen Familienmitglieder vorlegen. Wenn Sie Arbeitnehmer*in sind, benötigen wir die Gehaltsabrechnung der letzte; Nachweis über Ihren vollständigen Krankversicherungsschutz, falls Sie nicht gesetzlich krankenversichert sind
- Online beantragen (Online beantragen)
- Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
- Gebühren: Folgende Kosten fallen für die Aufenthaltserlaubnis an:Ersterteilung bis 18 Jahre: 50 EuroErsterteilung ab 18 Jahre: 100 EuroVerlängerung bis 18 Jahre: 46,50 EuroVerlängerung ab 18 Jahre: 93 EuroFür assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige gilt:bis 24 Jahre: 22,80 Euroab 24 Jahre: 37 Euro Gebührenfrei:Die Erteilung beziehungsweise Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist für Personen gebührenfrei, die ihren Lebensunterhalt nur mit Leistungen nach dem zweiten oder zwölften Sozialgesetzbuch oder Asylbewerberleistungsgesetz bestreiten können. Bitte legen Sie einen aktuellen Bescheid des Jobcenters oder Sozialamts zum Nachweis vor.
What to bring
- Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug. Wenn Sie keine BundID besitzen, können Sie Ihre Antragstellung ohne Anmeldung fortfahren.
- Anerkannter und gültiger Nationalpass
- Falls erforderlich die Kopie des Einreisevisums
- Digitales biometrisches Passfoto
- Heiratsurkunde (nur für den Erstantrag)
- Sie müssen Ihren Mietvetrag zusammen mit einem Nachweis über die aktuelle Miethöhe, zum Beispiel einem aktuellen Kontoauszug, vorlegen. Wenn Sie in einem Eigentum wohnen, benötigen wir den Kaufvertrag
- Sie müssen einfache deutsche Sprachkenntnisse Stufe A1 durch ein geeignetes Sprachstandszeugnis der Stufe A1 (zum Beispiel "Deutsch-Test für Zuwanderer") nachweisen. Die Nachweise müssen durch das Goe
- Sie müssen einen Nachweis über die vollständige Lebensunterhaltssicherung aller berufstätigen Familienmitglieder vorlegen. Wenn Sie Arbeitnehmer*in sind, benötigen wir die Gehaltsabrechnung der letzte
- Nachweis über Ihren vollständigen Krankversicherungsschutz, falls Sie nicht gesetzlich krankenversichert sind
Fees
Folgende Kosten fallen für die Aufenthaltserlaubnis an:Ersterteilung bis 18 Jahre: 50 EuroErsterteilung ab 18 Jahre: 100 EuroVerlängerung bis 18 Jahre: 46,50 EuroVerlängerung ab 18 Jahre: 93 EuroFür assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige gilt:bis 24 Jahre: 22,80 Euroab 24 Jahre: 37 Euro Gebührenfrei:Die Erteilung beziehungsweise Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist für Personen gebührenfrei, die ihren Lebensunterhalt nur mit Leistungen nach dem zweiten oder zwölften Sozialgesetzbuch oder Asylbewerberleistungsgesetz bestreiten können. Bitte legen Sie einen aktuellen Bescheid des Jobcenters oder Sozialamts zum Nachweis vor.
Legal basis
Der Hauptgrund für den Aufenthalt muss sein, dass Sie mit einer ausländischen Person zusammenleben. Diese Person muss im Besitz eines Aufenthaltstitels sein und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.Sie müssen über einfache deutsche Sprachkenntnisse (A1) verfügen.Der Hauptwohnsitz Ihrer Lebensgemeinschaft muss in Deutschland sein. Wir sind für Sie zuständig, wenn Sie in Köln wohnen.Sie und Ihr*e Ehepartner*in oder eingetragene*r Lebenspartner*in müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.Sie müssen Ihren Lebensunterhalt vollständig sichern. Das heißt, Sie dürfen keine Sozialleistungen wie Bürgergeld beziehen.
Forms
Contact
Anschrift Ausländerangelegenheiten – Integration Dillenburger Straße 56-66 51105 Köln Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden. Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Hilfen für Blinde und Sehbehinderte. Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Zeichenerklärung Telefon siehe Abteilungen Telefax 0221 / 221-33002 KontaktSicheres Formular Öffnungszeiten Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich. Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren. Anfahrt Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht) Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerech
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