Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine
Wenn Sie aus der Ukraine geflüchtet sind, können Sie in Deutschland vorübergehenden Schutz erhalten, ohne ein Asylverfahren durchlaufen zu müssen. Grundlage hierfür ist der Beschluss der Europäischen Kommission vom 3. März 2022, welcher ein erleichtertes aufenthaltsrechtliches Verfahren für Geflüchtete aus der Ukraine ermöglicht.
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Step by step
- Erforderliche Unterlagen bereitlegen: einen noch mindestens sechs Monate gültigen Nationalpass oder ein Reiseausweis für Flüchtlinge; ein biometrisches Passfoto, nicht älter als drei Monate; gegebenenfalls eine Bescheinigung, wenn Sie sich in einer städtischen Unterkunft aufhalten; gegebenenfalls Ihren Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz beziehungsweise eine entsprechende Fiktionsbescheinigung
- Online beantragen (Kontaktformular Ausländeramt)
- Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
- Gebühren: Folgende Kosten fallen für die Aufenthaltserlaubnis an:Verlängerung bis 18 Jahre: 46,50 EuroVerlängerung ab 18 Jahre: 93 Euro
What to bring
- einen noch mindestens sechs Monate gültigen Nationalpass oder ein Reiseausweis für Flüchtlinge
- ein biometrisches Passfoto, nicht älter als drei Monate
- gegebenenfalls eine Bescheinigung, wenn Sie sich in einer städtischen Unterkunft aufhalten
- gegebenenfalls Ihren Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz beziehungsweise eine entsprechende Fiktionsbescheinigung
Fees
Folgende Kosten fallen für die Aufenthaltserlaubnis an:Verlängerung bis 18 Jahre: 46,50 EuroVerlängerung ab 18 Jahre: 93 Euro
Legal basis
§ 24 Aufenthaltsgesetz Erste Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung
Contact
Anschrift Ausländerangelegenheiten – Migration Dillenburger Straße 56-66 51105 Köln Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden. Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Hilfen für Blinde und Sehbehinderte. Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Zeichenerklärung Telefon Asylangelegenheiten 0221 / 221 - 29758 Arbeitsmigration: 0221 / 221 - 93381 Einreise: 0221 / 221 - 29902 Telefax 0221 / 221-33002 KontaktSicheres Formular Öffnungszeiten Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich. Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren. Anfahrt Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rol
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