Aufenthaltserlaubnis für Kinder von ausländischen Staatsangehörigen
Ihre Kinder können zu Ihnen nach Deutschland nachziehen, wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis besitzen. Auf dieser Seite haben wir Ihnen zusammengestellt, welche Voraussetzungen Ihr Kind an die Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung erfüllen muss.
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Step by step
- Erforderliche Unterlagen bereitlegen: Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug. Wenn Sie keine BundID besitzen, können Sie Ihre Antragstellung ohne Anmeldung fortfahren.; Anerkannter und gültiger Nationalpass des Kindes; Falls erforderlich die Kopie des Einreisevisums; Digitales biometrisches Passfoto; Geburtsurkunde (nur für den Erstantrag); Sollte der zweite Elternteil nicht in Deutschland wohnen, benötigen wir eine schriftliche Bestätigung dieses Elternteils, dass sich Ihr Kind in Deutschland aufhalten und hier wohnen darf.; Sie müssen einen Nachweis über die vollständige Lebensunterhaltssicherung aller berufstätigen Familienmitglieder vorlegen. Wenn Sie Arbeitnehmer*in sind, benötigen wir die Gehaltsabrechnung der letzte; Nachweis über Ihren vollständigen Krankversicherungsschutz, falls Sie und Ihr Kind nicht gesetzlich krankenversichert sind; Sie müssen Ihren Mietvetrag zusammen mit einem Nachweis über die aktuelle Miethöhe, zum Beispiel einem aktuellen Kontoauszug, vorlegen. Wenn Sie in einem Eigentum wohnen, benötigen wir den Kaufvertrag
- Online beantragen (Online beantragen)
- Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
- Gebühren: Folgende Kosten fallen für die Aufenthaltserlaubnis an:Ersterteilung bis 18 Jahre: 50 EuroVerlängerung bis 18 Jahre: 46,50 EuroFür assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige gilt:bis 24 Jahre: 22,80 EuroGebührenfrei:Die Erteilung beziehungsweise Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist für Personen gebührenfrei, die ihren Lebensunterhalt nur mit Leistungen nach dem zweiten oder zwölften Sozialgesetzbuch oder Asylbewerberleistungsgesetz bestreiten können. Bitte legen Sie einen aktuellen Bescheid des Jobcenters oder Sozialamts zum Nachweis vor.
What to bring
- Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug. Wenn Sie keine BundID besitzen, können Sie Ihre Antragstellung ohne Anmeldung fortfahren.
- Anerkannter und gültiger Nationalpass des Kindes
- Falls erforderlich die Kopie des Einreisevisums
- Digitales biometrisches Passfoto
- Geburtsurkunde (nur für den Erstantrag)
- Sollte der zweite Elternteil nicht in Deutschland wohnen, benötigen wir eine schriftliche Bestätigung dieses Elternteils, dass sich Ihr Kind in Deutschland aufhalten und hier wohnen darf.
- Sie müssen einen Nachweis über die vollständige Lebensunterhaltssicherung aller berufstätigen Familienmitglieder vorlegen. Wenn Sie Arbeitnehmer*in sind, benötigen wir die Gehaltsabrechnung der letzte
- Nachweis über Ihren vollständigen Krankversicherungsschutz, falls Sie und Ihr Kind nicht gesetzlich krankenversichert sind
- Sie müssen Ihren Mietvetrag zusammen mit einem Nachweis über die aktuelle Miethöhe, zum Beispiel einem aktuellen Kontoauszug, vorlegen. Wenn Sie in einem Eigentum wohnen, benötigen wir den Kaufvertrag
Fees
Folgende Kosten fallen für die Aufenthaltserlaubnis an:Ersterteilung bis 18 Jahre: 50 EuroVerlängerung bis 18 Jahre: 46,50 EuroFür assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige gilt:bis 24 Jahre: 22,80 EuroGebührenfrei:Die Erteilung beziehungsweise Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist für Personen gebührenfrei, die ihren Lebensunterhalt nur mit Leistungen nach dem zweiten oder zwölften Sozialgesetzbuch oder Asylbewerberleistungsgesetz bestreiten können. Bitte legen Sie einen aktuellen Bescheid des Jobcenters oder Sozialamts zum Nachweis vor.
Legal basis
Ihr Kind ist minderjährig. Das bedeutet unter 18 Jahre alt.Ihr Kind ist im Besitz eines gültigen und anerkannten Nationalpasses.Sie als Eltern oder alleiniger Elternteil haben eine Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte EU, ICT-Karte, Mobile-ICT-Karte, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU oder eine Aufenthaltserlaubnis. Die Aufenthaltserlaubnis muss nach § 7 Absatz 1 Satz 3, § 28, § 30, § 31, § 36, § 36a, § 25 Absatz 1 oder Absatz 2 Satz 1 erste Alternative, § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative Aufenthaltsgesetz oder nach dem dritten oder vierten Abschnitt nach dem Aufenthaltsgesetz ausgestellt worden sein. Nach welchem Paragraf Ihre Aufenthaltserlaubnis ausgestellt wurde, steht auf Ihrer elektronischen Karte.Ihr Hauptwohnsitz muss in Deutschland sein. Wir sind für Sie zuständig, wenn Sie in
Forms
Contact
Anschrift Ausländerangelegenheiten – Integration Dillenburger Straße 56-66 51105 Köln Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden. Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Hilfen für Blinde und Sehbehinderte. Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Zeichenerklärung Telefon siehe Abteilungen Telefax 0221 / 221-33002 KontaktSicheres Formular Öffnungszeiten Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich. Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren. Anfahrt Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht) Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerech
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