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Köln

Ausnahmegenehmigungen in der Umweltzone

Ausnahmegenehmigungen können wir für Fahrzeuge ohne Umweltplakette oder mit roter Umweltplakette erteilen.

Apply online

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Step by step

  1. Erforderliche Unterlagen bereitlegen: Ausgefüllter Antrag
  2. Online beantragen (www.lexsoft.de)
  3. Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
  4. Gebühren: Bei den Gebühren wird unterschieden nach Quell- oder Zielverkehr. Beim Quellverkehr handelt es sich um Privatpersonen/Gewerbetreibende, die ihre Hauptwohnung oder den Betriebssitz innerhalb der Umweltzone haben. Beim Zielverkehr handelt es sich um Privatpersonen/Gewerbebetriebe, die ihre Hauptwohnung oder den Betriebssitz außerhalb der Umweltzone haben. Weiter unterscheiden sich die Gebühren nach zulässigem Gesamtgewicht sowie nach privater oder gewerblicher Nutzung.Grundlage ist die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen, Tarifstelle 4.6.3.18.1.Ausnahmegenehmigung für den Quellverkehrbis 3,5 Tonnen: 15 Euroüber 3,5 Tonnen: 30 EuroAusnahmegenehmigung Zielverkehrbis 3,5 Tonnen:Privater Verkehr: 30 EuroGewerblicher Verkehr: 40 Euroüber 3,5 Tonnen:Privater Verkehr: 60 EuroG

What to bring

Fees

Bei den Gebühren wird unterschieden nach Quell- oder Zielverkehr. Beim Quellverkehr handelt es sich um Privatpersonen/Gewerbetreibende, die ihre Hauptwohnung oder den Betriebssitz innerhalb der Umweltzone haben. Beim Zielverkehr handelt es sich um Privatpersonen/Gewerbebetriebe, die ihre Hauptwohnung oder den Betriebssitz außerhalb der Umweltzone haben. Weiter unterscheiden sich die Gebühren nach zulässigem Gesamtgewicht sowie nach privater oder gewerblicher Nutzung.Grundlage ist die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen, Tarifstelle 4.6.3.18.1.Ausnahmegenehmigung für den Quellverkehrbis 3,5 Tonnen: 15 Euroüber 3,5 Tonnen: 30 EuroAusnahmegenehmigung Zielverkehrbis 3,5 Tonnen:Privater Verkehr: 30 EuroGewerblicher Verkehr: 40 Euroüber 3,5 Tonnen:Privater Verkehr: 60 EuroG

Legal basis

Eine Ausnahmegenehmigung kann nur erteilt werden, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:das Fahrzeug wurde vor dem 1. Januar 2008 auf den*die Fahrzeughalter*in zugelassen unddas Fahrzeug ist nachweislich technisch nicht nachrüstbar. Gemäß dem Grundsatz "Nachrüstung vor Ausnahmegenehmigung" ist zunächst zu prüfen, ob das Fahrzeug nachrüstbar ist, um die für den Zugang zu einer Umweltzone erforderliche Schadstoffgruppe zu erreichen. Eine entsprechende Prüfung führen amtlich anerkannte Sachverständige einer technischen Prüfstelle durch. Diese erteilen auch die erforderliche Bescheinigung, falls das Fahrzeug nicht nachgerüstet werden kann.Außerdem steht dem*der Halter*in des Kraftfahrzeuges für den beantragten Fahrtzweck kein anderes auf sie oder ihn zugelassenes Kraftfahrzeug, das

Contact

Anschrift Kfz-Zulassungsstelle Köln Max-Glomsda-Straße 4 51105 Köln Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich. Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden. Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Es ist ein Personenaufzug vorhanden. Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Zeichenerklärung Telefon 0221 / 221-26635 Telefax 0221 / 221-26435 KontaktSicheres Formular E-Mail: E-Mail an Kfz-Zulassungsstelle Köln Öffnungszeiten Montag: 7 bis 14 Uhr Dienstag: 7 bis 18 Uhr Mittwoch: 7 bis 13 Uhr Donnerstag: 7 bis 16 Uhr Freitag: 7 bis 13 Uhr Anfahrt Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll Salmstraße) Bus-Linie 159 (Haltestelle Taubenholzweg) S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19 und

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