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Köln

Außengastronomie auf öffentlichem Straßenland

Sie betreiben eine Gaststätte und möchten gerne eine Außengastronomie auf einer öffentlichen Fläche einrichten, zum Beispiel auf einem Bürgersteig oder Platz? Dann benötigen Sie verschiedene Erlaubnisse.Über temporär aufgestellte Elemente zum Wind- und Wetterschutz, Beheizung etc. müssen Sie eine Mitteilung machen. Formulare dazu finden Sie unter "Downloads und Infos"

Apply online

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Step by step

  1. Erforderliche Unterlagen bereitlegen: gültige Gaststättenerlaubnis oder die Gewerbeanmeldung; Formloser schriftlicher Antrag; eventuell eine schriftliche Vollmacht,
  2. Online beantragen (Sicheres Formular)
  3. Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
  4. Gebühren: • Gebührenfestsetzung: individuell je nach Dauer der Sondernutzung, Größe der Fläche und Lage des Betriebs.• Gebühr für die erweiterte Gaststättenerlaubnis liegt zwischen 198,25 Euro und 3.500 Euro.Sondernutzungserlaubnis (verkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung):• Einmalige Verwaltungsgebühr (mindestens 152,50 Euro), die den tatsächlichen Arbeitsaufwand abdeckt.• Zusätzliche Kosten bei erhöhtem Aufwand (z. B. Ortstermine, Stellungnahmen, mehrere Flächen).• Monatliche Sondernutzungsgebühr zwischen 2,80 Euro und 7,90 Euro pro Quadratmeter, je nach Lage der Außengastronomie.• Zahlung: Per Überweisung

What to bring

Fees

• Gebührenfestsetzung: individuell je nach Dauer der Sondernutzung, Größe der Fläche und Lage des Betriebs.• Gebühr für die erweiterte Gaststättenerlaubnis liegt zwischen 198,25 Euro und 3.500 Euro.Sondernutzungserlaubnis (verkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung):• Einmalige Verwaltungsgebühr (mindestens 152,50 Euro), die den tatsächlichen Arbeitsaufwand abdeckt.• Zusätzliche Kosten bei erhöhtem Aufwand (z. B. Ortstermine, Stellungnahmen, mehrere Flächen).• Monatliche Sondernutzungsgebühr zwischen 2,80 Euro und 7,90 Euro pro Quadratmeter, je nach Lage der Außengastronomie.• Zahlung: Per Überweisung

Legal basis

§ 2 Gaststättengesetz (GastG), § 18 Absatz 1 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW), §§ 32, 33 in Verbindung mit § 46 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und Sondernutzungssatzung der Stadt Köln.

Forms

Contact

Anschrift Gewerbeabteilung – Gaststätten Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich. Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden. Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Zeichenerklärung Telefon 0221 / 221-27761 Telefax 0221 / 221-6569168 KontaktSicheres Formular E-Mail: E-Mail an Gewerbeabteilung – Gaststätten Öffnungszeiten Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit Bestätigung! Anfahrt Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestellen Bahnhof Deutz/Messe und Deutz-Fachhochschule) Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena) Bus-Linien 150, 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena) Bus-Linie 153 (Haltestelle

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