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Köln

Befreiung von der Helmpflicht

Sie müssen sich aus gesundheitlichen Gründen von der Helmpflicht beim Führen von Motorrädern befreien lassen?

Step by step

  1. Erforderliche Unterlagen bereitlegen: Personalausweis oder Reisepass; Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung; Ärztliches Attest; Formloser Antrag mit ausführlicher Begründung; Eine Kopie Ihres Führerscheins; Eine Kopie des Fahrzeugscheines oder der Zulassungsbescheinigung Teil I
  2. Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
  3. Gebühren: 30 Euro für eine bis zu einjährige Befreiung42 Euro für Befreiung bis zu drei Jahren60 Euro für eine unbefristete Befreiung.Sie können die Gebühren bar oder bargeldlos mit Karte bezahlen.Für Schwerbehinderte fallen keine Gebühren an, wenn die Befreiung von der Helmpflicht aufgrund der Schwerbehinderung erforderlich ist.Bitte legen Sie Ihren Schwerbehindertenausweis bei der Antragstellung vor.Zahlungsmittel:Informationen zu den Zahlungsmitteln in unseren Kundenzentren

What to bring

Fees

30 Euro für eine bis zu einjährige Befreiung42 Euro für Befreiung bis zu drei Jahren60 Euro für eine unbefristete Befreiung.Sie können die Gebühren bar oder bargeldlos mit Karte bezahlen.Für Schwerbehinderte fallen keine Gebühren an, wenn die Befreiung von der Helmpflicht aufgrund der Schwerbehinderung erforderlich ist.Bitte legen Sie Ihren Schwerbehindertenausweis bei der Antragstellung vor.Zahlungsmittel:Informationen zu den Zahlungsmitteln in unseren Kundenzentren

Legal basis

Ärztliches AttestAus dem ärztlichen Attest muss sich ergeben, dass Sie aus medizinischen Gründen keinen Helm tragen können und daher von der Helmpflicht befreit werden müssen. Zudem sollten Angaben zur erforderlichen Dauer der Befreiung gemacht werden. Da Ausnahmegenehmigungen grundsätzlich befristet zu erteilen sind, ist in der ärztlichen Bescheinigung auch die voraussichtliche Dauer der Beeinträchtigung anzugeben. Eine unbefristete Ausnahmegenehmigung ist nur möglich, wenn es sich um einen ausdrücklich attestierten nicht besserungsfähigen Dauerzustand handelt. Falls der Arzt bestätigt, dass es sich um einen "nicht besserungsfähigen Dauerzustand" handelt, kann die Befreiung auch auf unbefristete Zeit ausgestellt werden.Eigene AngabenAußerdem sind Angaben erforderlich, welche Fahrtanlässe

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