Befreiung von der Hundesteuer für schwerbehinderte Personen
Bei einem Grad der Schwerbehinderung von 100 kann eine Steuerbefreiung für einen Hund gewährt werden. Voraussetzung ist, dass der Hund ausschließlich dem Schutz und der Hilfe der schwerbehinderten Person dient und aufgrund seiner besonderen Ausbildung geeignet ist, die Schwerbehinderung zu mildern. Zum Nachweis ist eine Kopie des Schwerbehindertenausweises oder des Feststellungsbescheides der Schwerbehindertenstelle (ehemals Versorgungsamt) gemeinsam mit der Anmeldung vorzulegen.Die Befreiung von der Hundesteuer müssen Sie beantragen und sie gilt nur für einen Hund.
Apply online
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Step by step
- Erforderliche Unterlagen bereitlegen: Ausgefülltes Formular zur Anmeldung und Steuerbefreiung ihres Hundes; Kopie des Feststellungsbescheides zur Anerkennung Ihrer Behinderung; Beidseitige Kopie des Schwerbehindertenausweises; Nachweis über die erforderliche Ausbildung des Hundes sowie Erläuterungen über Art und Umfang der Hilfe
- Online beantragen (Sicheres Formular)
- Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
- Gebühren: Es werden keine Gebühren erhoben.
What to bring
- Ausgefülltes Formular zur Anmeldung und Steuerbefreiung ihres Hundes
- Kopie des Feststellungsbescheides zur Anerkennung Ihrer Behinderung
- Beidseitige Kopie des Schwerbehindertenausweises
- Nachweis über die erforderliche Ausbildung des Hundes sowie Erläuterungen über Art und Umfang der Hilfe
Fees
Es werden keine Gebühren erhoben.
Legal basis
§ 4 Absatz 1a Hundesteuersatzung der Stadt Köln vom 19. Dezember 2003, in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2025
Forms
Contact
Anschrift Steueramt Athener Ring 4 50765 Köln Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden. Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Zeichenerklärung Telefon 0221 / 221-0 Telefax 0221 / 221-21689 KontaktSicheres Formular E-Mail: E-Mail an Steueramt Öffnungszeiten Montag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr Dienstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr Mittwoch, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr Freitag, 9 bis 12 Uhr und nach Vereinbarung Hinweis zu persönlichen Vorsprachen beim Steueramt Wir empfehlen in jedem Fall eine Terminvereinbarung, auch während unserer Öffnungszeiten. So können Wartezeiten vermieden werden. Zudem kön
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