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Köln

Bescheinigung für Zinssenkung

Die nach dem 31. Dezember 1969 und vor dem 1. Januar 1991 bewilligten Darlehen für Eigentumsmaßnahmen, die zunächst zinslos ausgezahlt wurden - eine Verzinsung darf frühestens nach Ablauf von 10 Jahren nach der Bezugsfertigkeit gefordert werden - sind seit dem 1. Juli 2001 mit einem Zinssatz von 6 Prozent jährlich zu verzinsen. Bei Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmern, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze des § 13 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum (WFNG NRW) um nicht mehr als 25 Prozent übersteigt, wird die Verzinsung auf Antrag für die Dauer von zunächst drei Jahr

Apply online

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Step by step

  1. Erforderliche Unterlagen bereitlegen: Antrag auf Bescheinigung zur Zinsvergünstigung; Identitätsnachweis; Einkommenserklärung; Einkommensnachweise - aktuell und für die letzten 12 Monate; Anschreiben des Darlehensgebers (NRW-Bank)
  2. Online beantragen (Sicheres Formular)
  3. Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
  4. Gebühren: Für die Ausstellung einer Bescheinigung wird bei Antragstellung eine Gebühr von 20 Euro erhoben.

What to bring

Fees

Für die Ausstellung einer Bescheinigung wird bei Antragstellung eine Gebühr von 20 Euro erhoben.

Legal basis

Informationen - 2010A. Die sich aus der Verzinsung ergebende Mehrbelastung kann mit Antrag auf Bescheinigung für Zinssenkung, sofern die Voraussetzungen vorliegen, für die Dauer von zunächst 3 Jahren wie folgt begrenzt werden: A) Bei Darlehen, die von der Stadt Köln allein, das heißt ohne Landesmittel, in 1998 bewilligt worden sind oder die Landesmittel nicht mehr valutieren (§ 36 Absatz 1 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) in der Fassung vom 8. Dezember 2009: Kappungsstufe 1 anrechenbares Gesamteinkommen: mindestens 25 Prozent unter der Einkommensgrenze Mehrbelastung aus der Verzinsung höchstens: 0 Euro pro Monat Kappungsstufe 2 anrechenbares Gesamteinkommen: mindestens 15 Prozent unter der Einkommensgrenze Mehrbelastung aus der

Contact

Anschrift Wohnberechtigungsschein und Wohnungsberatung Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln Telefon 0221 / 221-0 Telefax 0221 / 221-22771 KontaktSicheres Formular E-Mail: E-Mail an Wohnberechtigungsschein und Wohnungsberatung Öffnungszeiten Montag und Dienstag, 8 bis 12 Uhr Donnerstag, 8 bis 12 Uhr Anfahrt Fahrplanschnellsuche Fahrplansuche auf KVB.koeln

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