Beseitigung von Gebäuden und Anlagen
Die Beseitigung bestimmter Anlagen und Gebäuden ist anzeigepflichtig, Sie benötigen keine Baugenehmigung. Der Begriff der Beseitigung bezeichnet den kompletten Abbruch und schließt die vorschriftsmäßige Entsorgung des Bauschutts mit ein. Für einen teilweisen Abbruch hingegen benötigen Sie eine Baugenehmigung.
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Step by step
- Erforderliche Unterlagen bereitlegen: Formular "Anzeige der Beseitigung von Anlagen"; Flurkarte; Standsicherheitsnachweis; Statistik Bauabgang
- Online beantragen (Online beantragen)
- Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
- Gebühren: Für die Anzeige der Beseitigung von baulichen Anlagen fallen keine Gebühren an.
What to bring
- Formular "Anzeige der Beseitigung von Anlagen"
- Flurkarte
- Standsicherheitsnachweis
- Statistik Bauabgang
Fees
Für die Anzeige der Beseitigung von baulichen Anlagen fallen keine Gebühren an.
Legal basis
Die Genehmigungsfreiheit und Anzeigepflicht von Beseitigung von Anlagen wird im § 62, Absatz 3 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) thematisiert: Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
Forms
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Anschrift Antragsberatung der Bauaufsicht Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich. Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden. Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Zeichenerklärung Telefon 0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 10 bis 12 Uhr Telefax 0221 / 221-22567 KontaktSicheres Formular E-Mail: E-Mail an Antragsberatung der Bauaufsicht Anfahrt Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe) Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena) Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena) S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)Fahrplanschnellsuche Fahrp
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