Besteuerung von Vergnügungen besonderer Art
Die Art der Besteuerung ergibt sich aus der Art und der Durchführung der Veranstaltung. Sie wird nach dem Entgelt, Spielumsatz oder als Pauschsteuer erhoben. Alle in § 2 der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung einer Steuer auf Vergnügungen besonderer Art vom 16. Dezember 2005 aufgeführten Veranstaltungen sind grundsätzlich spätestens drei Werktage vor Beginn anzuzeigen.Zur Anmeldung ist die Veranstalterin oder der Veranstalter verpflichtet. Dazu zählen neben dem eigentlichen Veranstaltenden sowie der Eigentümerin oder dem Eigentümer unter bestimmten Umständen auch die Inhaberin oder der I
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Step by step
- Online beantragen (Sicheres Formular)
- Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
- Gebühren: Eine Steuer auf der Grundlage des erhobenen Entgelts wird bei Filmveranstaltungen in Kinos und Filmkabinen (für Filme, die nicht gemäß § 14 Absatz 2 oder 7 des Jugendschutzgesetzes gekennzeichnet sind) erhoben.Steuersätze seit 1. Mai 2004:20 vom Hundert des Entgelts (abzüglich hierin enthaltener Beträge für Speisen und Getränke oder sonstige Zugaben nach den in Betrieben vergleichbarer Art üblichen Sätzen, höchstens jedoch bis zur Hälfte des für die Teilnahme an der Filmvorführung zu entrichtenden Entgelts).
Fees
Eine Steuer auf der Grundlage des erhobenen Entgelts wird bei Filmveranstaltungen in Kinos und Filmkabinen (für Filme, die nicht gemäß § 14 Absatz 2 oder 7 des Jugendschutzgesetzes gekennzeichnet sind) erhoben.Steuersätze seit 1. Mai 2004:20 vom Hundert des Entgelts (abzüglich hierin enthaltener Beträge für Speisen und Getränke oder sonstige Zugaben nach den in Betrieben vergleichbarer Art üblichen Sätzen, höchstens jedoch bis zur Hälfte des für die Teilnahme an der Filmvorführung zu entrichtenden Entgelts).
Contact
Anschrift Steueramt Athener Ring 4 50765 Köln Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden. Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Zeichenerklärung Telefon 0221 / 221-0 Telefax 0221 / 221-21689 KontaktSicheres Formular E-Mail: E-Mail an Steueramt Öffnungszeiten Montag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr Dienstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr Mittwoch, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr Freitag, 9 bis 12 Uhr und nach Vereinbarung Hinweis zu persönlichen Vorsprachen beim Steueramt Wir empfehlen in jedem Fall eine Terminvereinbarung, auch während unserer Öffnungszeiten. So können Wartezeiten vermieden werden. Zudem kön
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