Brunnen/Entnahme von Grundwasser
Wenn Sie mit einem Brunnen Grundwasser fördern möchten, so benötigen Sie dafür grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis.
Apply online
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Step by step
- Online beantragen (Sicheres Formular)
- Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
- Gebühren: Für die Prüfung von Anzeigen nach § 49 Wasserhaushaltsgesetz für erlaubnisfreie Grundwassernutzungen ist eine Gebühr von 50 Euro zu entrichten.Für die Erteilung einer Wasserrechtlichen Erlaubnis für erlaubnispflichtige Brunnen/Grundwasserentnahmen wird eine Gebühr von mindestens 200 Euro erhoben.
Fees
Für die Prüfung von Anzeigen nach § 49 Wasserhaushaltsgesetz für erlaubnisfreie Grundwassernutzungen ist eine Gebühr von 50 Euro zu entrichten.Für die Erteilung einer Wasserrechtlichen Erlaubnis für erlaubnispflichtige Brunnen/Grundwasserentnahmen wird eine Gebühr von mindestens 200 Euro erhoben.
Contact
Anschrift Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde (IWA) Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich. Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden. Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Zeichenerklärung Telefax 0221 / 221-24686 KontaktSicheres Formular E-Mail: E-Mail an Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde (IWA) Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr Freitag, 9 bis 13 Uhr sowie nach besonderer Terminvereinbarung Anfahrt Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe) Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena) Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LAN
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