Einbenennung und Rückbenennung
Wenn Sie verheiratet sind und ein Kind aus einer vorherigen Beziehung haben, können Sie und Ihr*e Ehegatt*in Ihren neuen Ehenamen auf Ihr Kind übertragen. Ist auch der andere Elternteil sorgeberechtigt oder führt das Kind den Namen des anderen Elternteils, ist allerdings die Zustimmung des anderen Elternteils notwendig. Diesen Vorgang nennt man Einbenennung.
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Step by step
- Erforderliche Unterlagen bereitlegen: Eheurkunde; Geburtsurkunde des minderjährigen Kindes; Zustimmung des anderen Elternteils; Personalausweis oder Reisepass
- Online beantragen (Sicheres Formular)
- Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
- Gebühren: 21 Euro für die Erklärung zur Einbenennung9 Euro für eine Bescheinigung über die erfolgte NamensänderungDie Gebühren können bar oder mit Karte bezahlt werden.
What to bring
- Eheurkunde
- Geburtsurkunde des minderjährigen Kindes
- Zustimmung des anderen Elternteils
- Personalausweis oder Reisepass
Fees
21 Euro für die Erklärung zur Einbenennung9 Euro für eine Bescheinigung über die erfolgte NamensänderungDie Gebühren können bar oder mit Karte bezahlt werden.
Legal basis
§ 1617 e Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Contact
Anschrift Fortführung Personenstandsregister Gülichplatz 1-3 50667 Köln Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Es ist ein Personenaufzug vorhanden. Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Zeichenerklärung Telefon 115 oder 0221 / 221-0 Telefax 0221 / 221-6569133 KontaktSicheres Formular E-Mail: E-Mail an Fortführung Personenstandsregister Öffnungszeiten Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr Dienstag, 8 bis 18 Uhr Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Anfahrt Stadtbahn-Linien 1, 5, 7 und 9 (Haltestelle Heumarkt) Stadtbahn-Linie 5 (Haltestelle Rathaus) Stadtbahn-Linien 16 und 18 (Haltestelle Dom/Hbf) Bus-Linien 106, 132 und 133 (Haltestelle Heumarkt) S-Bahn-Linien: S 6, S 11, S 12 und, S
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