Einbürgerung in den deutschen Staatsverband
Das Interesse an Einbürgerungen ist derzeit sehr hoch. Aktuell beträgt die Wartezeit auf einen Termin ungefähr 12 Monate. Sobald Ihre Anfrage an der Reihe ist, erhalten Sie einen Terminvorschlag. Wir bitten daher um Ihre Geduld. Wir melden uns zur Zeit etwa 5 Monate vor einem freien Termin bei Ihnen.
Apply online
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Step by step
- Erforderliche Unterlagen bereitlegen: Einbürgerungsantrag; Identitätsdokumente; Gültige Aufenthaltserlaubnis für Deutschland (keine Fiktionsbescheinigung); Nachweis der Deutschkenntnisse; Nachweise der Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung; Unterlagen von Schüler*innen bis 15 Jahre; Unterlagen von Schüler*innen ab 16 Jahre; Unterlagen von Auszubildenden; Unterlagen von Studierenden; Unterlagen von Arbeitnehmer*innen; Unterlagen von selbstständig arbeitenden Personen; Unterlagen von Rentner*innen; Bei Bezug von öffentlichen Leistungen nach dem SGB II; Unterlagen bei bestehender Krankheit und/oder Schwerbehinderung; Unterlagen bei Antragstellung in Vertretung
- Online beantragen (Kontaktformular)
- Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
- Gebühren: Die Einbürgerungsgebühr beträgt pro erwachsenen Antragstellenden 255 Euro. Für minderjährige Kinder, die noch kein eigenes Einkommen haben, beträgt die Gebühr 51 Euro. Für minderjährige Kinder, die einen Einbürgerungsantrag eigenständig stellen, beträgt die Gebühr 255 Euro.Bei Antragstellung zahlen Sie die volle Einbürgerungsgebühr. Sofern Sie Ihren Antrag zurückziehen, erstatten wir Ihnen 25 Prozent von der bereits bezahlten Gebühr. Wenn wir Ihren Antrag ablehnen, erstatten wir die Gebühr nicht. Wir bitten Sie daher in Ihrem eigenen Interesse sorgfältig zu prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
What to bring
- Einbürgerungsantrag
- Identitätsdokumente
- Gültige Aufenthaltserlaubnis für Deutschland (keine Fiktionsbescheinigung)
- Nachweis der Deutschkenntnisse
- Nachweise der Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Unterlagen von Schüler*innen bis 15 Jahre
- Unterlagen von Schüler*innen ab 16 Jahre
- Unterlagen von Auszubildenden
- Unterlagen von Studierenden
- Unterlagen von Arbeitnehmer*innen
- Unterlagen von selbstständig arbeitenden Personen
- Unterlagen von Rentner*innen
- Bei Bezug von öffentlichen Leistungen nach dem SGB II
- Unterlagen bei bestehender Krankheit und/oder Schwerbehinderung
- Unterlagen bei Antragstellung in Vertretung
Fees
Die Einbürgerungsgebühr beträgt pro erwachsenen Antragstellenden 255 Euro. Für minderjährige Kinder, die noch kein eigenes Einkommen haben, beträgt die Gebühr 51 Euro. Für minderjährige Kinder, die einen Einbürgerungsantrag eigenständig stellen, beträgt die Gebühr 255 Euro.Bei Antragstellung zahlen Sie die volle Einbürgerungsgebühr. Sofern Sie Ihren Antrag zurückziehen, erstatten wir Ihnen 25 Prozent von der bereits bezahlten Gebühr. Wenn wir Ihren Antrag ablehnen, erstatten wir die Gebühr nicht. Wir bitten Sie daher in Ihrem eigenen Interesse sorgfältig zu prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Legal basis
Sie haben Ihren Erstwohnsitz in KölnSie leben seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland. Die Zeit verkürzt sich auf drei Jahre, wenn Sie seit mindestens zwei Jahren mit einem*einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind. Wenn Ihr*e Ehepartner*in oder Ihre Kinder zusammen mit Ihnen einen Antrag stellen, gelten für diese kürzere Fristen.Achtung: Duldungszeiten werden nicht auf die erforderliche Aufenthaltsdauer angerechnet.Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärtSie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sowie Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren FolgenSie haben einen der folgenden Aufenthaltstitel Niederlassungserla
Forms
Contact
Anschrift Einbürgerung Kalker Hauptstraße 247-273 51103 Köln Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden. Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Hilfen für Blinde und Sehbehinderte. Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Zeichenerklärung Telefon 0221 / 221-29835 Montag bis Freitag von 8-12 Uhr KontaktSicheres Formular Öffnungszeiten Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich. Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren. Anfahrt Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht) Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, rollstuhlgerecht) Bus-Linie 150 (Haltest
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