Einreise und Aufenthalt von Familienmitgliedern und nahestehenden Personen von Unionsbürger*innen (EU-Freizügigkeit)
Die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union erlaubt es Bürger*innen sich frei zu bewegen, zu arbeiten und zu leben. Für Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz besitzen, gilt dies nicht. Sie gehören zum Personenkreis Drittstaatsangehörige. Auf dieser Seite erklären wir Ihnen, wie Sie als Familienmitglied oder nahestehende Person einen*eine EU-Bürger*in begleiten können.
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Step by step
- Online beantragen (zum Kontaktformular)
- Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
- Gebühren: Aufenthaltskarte und Aufenthaltstitel für Schweizer*innen:unter 24-Jährige: 22,80 Euroüber 24-Jährige: 37 EuroDaueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige und nahestehende Personen:unter 24-Jährige: 22,80 Euroüber 24-Jährige: 37 Euro
Fees
Aufenthaltskarte und Aufenthaltstitel für Schweizer*innen:unter 24-Jährige: 22,80 Euroüber 24-Jährige: 37 EuroDaueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige und nahestehende Personen:unter 24-Jährige: 22,80 Euroüber 24-Jährige: 37 Euro
Legal basis
§ 2 Freizügigkeitsgesetz EU § 3 Freizügigkeitsgesetz EU § 3a Freizügigkeitsgesetz EU § 4 Freizügigkeitsgesetz EU § 4a Freizügigkeitsgesetz EU
Contact
Bezirksausländeramt Chorweiler Bezirksausländeramt Ehrenfeld Bezirksausländeramt Innenstadt Bezirksausländeramt Kalk Bezirksausländeramt Lindenthal Bezirksausländeramt Mülheim Bezirksausländeramt Nippes Bezirksausländeramt Porz Bezirksausländeramt Rodenkirchen
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