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Köln

Einreise und Aufenthalt von Unionsbürger*innen (EU-Freizügigkeit)

Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR, Europäische Union plus Island, Liechtenstein und Norwegen) besitzen, dürfen Sie ohne Visum in jeden Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und in die Schweiz einreisen. Dafür benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Sie dürfen sich ohne besondere Erlaubnis in den genannten Mitgliedstaaten aufhalten und dort arbeiten. Dieses Recht nennt sich Freizügigkeit.

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Step by step

  1. Online beantragen (Online beantragen)
  2. Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln

Contact

Anschrift Bezirksausländerämter Dillenburger Straße 56-66 51105 Köln Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden. Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Hilfen für Blinde und Sehbehinderte. Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Zeichenerklärung Telefon siehe Abteilungen KontaktSicheres Formular Öffnungszeiten Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich. Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren. Anfahrt Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht) Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht) Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)

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