Endgültige Gaststättenerlaubnis / Stellvertretungserlaubnis
Die endgültige Gaststättenerlaubnis ermöglicht Ihnen den dauerhaften Betrieb Ihrer Gaststätte und ist nur erforderlich, wenn Sie alkoholische Getränke zum Verzehr vor Ort anbieten. Wenn Sie keine alkoholischen Getränke ausschenken, genügt eine Gewerbeanmeldung. Sie können gleichzeitig oder nachträglich eine Stellvertretungserlaubnis für Ihre*n Stellvertreter*in beantragen.
Apply online
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Step by step
- Erforderliche Unterlagen bereitlegen: Personalausweis; Ausländische Staatsangehörige,; Unterlagen des Objektes; Baugenehmigung und Schlussabnahme; Pachtvertrag; Auskunft in Steuersachen des Finanzamtes; Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gemeindesteueramtes; Führungszeugnis; Auszug aus dem Gewerbezentralregister; Negativbescheinigung des Insolvenzgerichts; Auszug aus der Schuldnerkartei; Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer (IHK); bei juristischen Personen
- Online beantragen (Sicheres Formular)
- Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
- Gebühren: Die Gebühren für eine Gaststättenerlaubnis werden bei der Antragstellung für Sie errechnet und liegen zwischen 530,33 und 3.500 Euro.Hinzu kommen die Gebühren für das Führungszeugnis und den Auszug aus dem Gewerbezentralregister in Höhe von jeweils 13 Euro sowie die Gebühr für die Gewerbeanmeldung in Höhe von 26 Euro für natürliche Personen, 33 Euro für juristische Personen und für jede weitere geschäftsführende Person 13 Euro.Sie können die Gebühr überweisen oder bar einzahlen.
What to bring
- Personalausweis
- Ausländische Staatsangehörige,
- Unterlagen des Objektes
- Baugenehmigung und Schlussabnahme
- Pachtvertrag
- Auskunft in Steuersachen des Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gemeindesteueramtes
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Negativbescheinigung des Insolvenzgerichts
- Auszug aus der Schuldnerkartei
- Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer (IHK)
- bei juristischen Personen
Fees
Die Gebühren für eine Gaststättenerlaubnis werden bei der Antragstellung für Sie errechnet und liegen zwischen 530,33 und 3.500 Euro.Hinzu kommen die Gebühren für das Führungszeugnis und den Auszug aus dem Gewerbezentralregister in Höhe von jeweils 13 Euro sowie die Gebühr für die Gewerbeanmeldung in Höhe von 26 Euro für natürliche Personen, 33 Euro für juristische Personen und für jede weitere geschäftsführende Person 13 Euro.Sie können die Gebühr überweisen oder bar einzahlen.
Legal basis
§ 2 Gaststättengesetz (GastG)
Contact
Service-Telefon: 0221 / 221-27761Service-Fax: 0221 / 221-26131
Source: https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/00263/index.html. Independent tool, not affiliated with any authority. Not legal advice. View official page