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Köln

Erlaubnis für Tätigkeiten mit Krankheitserregern

Wer in Köln Krankheitserreger in den Geltungsbereich des Infektionsschutzgesetzes verbringen, sie ausführen, aufbewahren, abgeben oder mit ihnen arbeiten will, benötigt gemäß § 44 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine Erlaubnis des Gesundheitsamtes.

Apply online

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Step by step

  1. Erforderliche Unterlagen bereitlegen: Nachweis eines Studienabschlusses; Tätigkeitsnachweis der zweijährigen hauptberuflichen Arbeit mit Krankheitserregern; Sonstige Nachweise; Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate) der Belegart O
  2. Online beantragen (Sicheres Formular)
  3. Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
  4. Gebühren: Die Gebühren liegen zwischen 150 und 1.500 Euro.

What to bring

Fees

Die Gebühren liegen zwischen 150 und 1.500 Euro.

Legal basis

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Contact

Anschrift Gesundheitsberufe und Gesundheitsrecht Neumarkt 15-21 50667 Köln Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Es ist ein Personenaufzug vorhanden. Zeichenerklärung Telefon 0221 / 221- 33191 Telefax 0221 / 221-24775 KontaktSicheres Formular E-Mail: E-Mail an Gesundheitsberufe und Gesundheitsrecht Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr Freitag 8 bis 12 Uhr und nach besonderer Vereinbarung Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Vorsprache im Gesundheitsamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist und Unterlagen nur per Post und nicht persönlich eingereicht werden können! Anfahrt Stadtbahn-Linien 1, 3, 4, 7, 9, 16 und 18 (Haltestelle Neumarkt) Bus-Linien 136, 146 (Haltestelle Neumarkt)Fahrplanschnellsuche Fahrplansuche auf KVB.koeln

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