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Köln

Erlaubnis nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz

Wer gefährliche Abfälle zur Verwertung oder Beseitigung sammelt, befördert, damit handelt oder sie vermittelt, benötigt seit dem 1. Juni 2012 eine Erlaubnis nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz.

Apply online

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Step by step

  1. Erforderliche Unterlagen bereitlegen: Ablauf des Verfahrens
  2. Online beantragen (Sicheres Formular)
  3. Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
  4. Gebühren: Nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung bestehen für das Land Nordrhein-Westfalen folgende Gebühren und Gebührenrahmen:Für die Entscheidung über die Erteilung einer Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen (§ 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz) werden Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW nach Zeitaufwand erhoben.Für die Änderung der Erlaubnis werden Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW nach Zeitaufwand erhoben.Für die Vergabe von Identifikations-, Erzeuger-, Beförderer-, Entsorger-, Händler- oder Maklernummern werden Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW erhoben.

What to bring

Fees

Nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung bestehen für das Land Nordrhein-Westfalen folgende Gebühren und Gebührenrahmen:Für die Entscheidung über die Erteilung einer Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen (§ 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz) werden Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW nach Zeitaufwand erhoben.Für die Änderung der Erlaubnis werden Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW nach Zeitaufwand erhoben.Für die Vergabe von Identifikations-, Erzeuger-, Beförderer-, Entsorger-, Händler- oder Maklernummern werden Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW erhoben.

Legal basis

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)Auf die Bußgeldvorschriften nach § 69 Kreislaufwirtschaftsgesetz wird verwiesen. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Anzeigen- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen (AllgVwGebO NRW)

Forms

Contact

Befindet sich der Hauptsitz des Unternehmens in Köln, ist die Untere Umweltschutzbehörde beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft Ihre Ansprechpartnerin, es sei denn, die Bezirksregierung Köln ist die zuständige Aufsichtsbehörde für Ihren Betrieb.

Source: https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/01121/index.html. Independent tool, not affiliated with any authority. Not legal advice. View official page