Fällung/Rückschnitt städtischer Bäume im Zusammenhang mit Baugenehmigungen
Wenn Sie städtische Bäume oder Gehölze aufgrund erteilter Baugenehmigungen beschneiden oder fällen möchten, benötigen Sie eine Fällgenehmigung.
Apply online
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Step by step
- Erforderliche Unterlagen bereitlegen: Antragsbegründung; 1 Lageplan; Angabe des Stammumfangs in 1 Meter Höhe; Angabe der Baumart; Kronendurchmesser; Fotos der zu fällenden Bäume
- Online beantragen (Sicheres Formular)
- Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
- Gebühren: Für eine volle oder teilweise behördliche Erlaubnis zur Entfernung oder Veränderung geschützter Bäume wird eine Grundgebühr von 193,19 Euro erhoben.Ferner muss für jeden Baum, für den eine Veränderung oder Entfernung genehmigt wird, eine Gebühr in Höhe von 40,01 Euro entrichtet werden.Für die komplette Ablehnung des Antrages zur Entfernung oder Veränderung geschützter Bäume wird eine Gebühr in Höhe von 75 Prozent der bei einer Genehmigung fälligen Gebühr erhoben.Bei einer teilweisen Ablehnung wird eine Gebühr in Höhe von 75 Prozent der baumabhängigen Gebühr für die abgelehnten Bäume erhoben sowie zusätzlich die Grundgebühr von 193,19 Euro und 40,01 Euro für jeden genehmigten Baum.Für die Verlängerung der Gültigkeit einer bereits erteilten Erlaubnis wird eine Gebühr von 96,60 Euro erhoben.
What to bring
- Antragsbegründung
- 1 Lageplan
- Angabe des Stammumfangs in 1 Meter Höhe
- Angabe der Baumart
- Kronendurchmesser
- Fotos der zu fällenden Bäume
Fees
Für eine volle oder teilweise behördliche Erlaubnis zur Entfernung oder Veränderung geschützter Bäume wird eine Grundgebühr von 193,19 Euro erhoben.Ferner muss für jeden Baum, für den eine Veränderung oder Entfernung genehmigt wird, eine Gebühr in Höhe von 40,01 Euro entrichtet werden.Für die komplette Ablehnung des Antrages zur Entfernung oder Veränderung geschützter Bäume wird eine Gebühr in Höhe von 75 Prozent der bei einer Genehmigung fälligen Gebühr erhoben.Bei einer teilweisen Ablehnung wird eine Gebühr in Höhe von 75 Prozent der baumabhängigen Gebühr für die abgelehnten Bäume erhoben sowie zusätzlich die Grundgebühr von 193,19 Euro und 40,01 Euro für jeden genehmigten Baum.Für die Verlängerung der Gültigkeit einer bereits erteilten Erlaubnis wird eine Gebühr von 96,60 Euro erhoben.
Legal basis
Baumschutzsatzung der Stadt Köln als Rechtsgrundlage - siehe unter "Downloads und Infos"
Contact
Anschrift Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich. Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden. Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Zeichenerklärung Telefon Bitte wenden Sie sich je nach Anliegen an eine unserer unten genannten Servicenummern Telefax 0221 / 221-23867 KontaktSicheres Formular E-Mail: E-Mail an Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr, Freitag 9 bis 13 Uhr, sowie nach besonderer Vereinbarung Anfahrt Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe) Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena) Bus-Linien 153 und
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