Fahrschulerlaubnis
Wenn Sie als selbständige*r Fahrlehrer*in Fahrschüler*innen ausbilden wollen, dann benötigen Sie gemäß Fahrlehrergesetz eine Fahrschulerlaubnis.
Apply online
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Step by step
- Erforderliche Unterlagen bereitlegen: Fahrlehrerschein; Nachweis einer mindestens zweijährigen hauptberuflichen Fahrlehrertätigkeit; Teilnahmenachweis am Lehrgang Fahrschulbetriebswirtschaft; Eine schriftliche Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt worden ist.; Nachweis der Nutzungsberechtigung der Unterrichtsräume.; Ein maßstabsgerechter Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über deren Ausstattung.; Vorlage einer baurechtlichen Genehmigung; Eine schriftliche Erklärung,; Eine Aufstellung über die Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge.; Ein Führungszeugnis der Belegart O
- Online beantragen (Sicheres Formular)
- Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
- Gebühren: Bei Antragstellung für die Maßnahme ist eine Gebühr in Höhe von 102 Euro bei natürlichen Personen und 153 Euro bei juristischen Personen zu entrichten.
What to bring
- Fahrlehrerschein
- Nachweis einer mindestens zweijährigen hauptberuflichen Fahrlehrertätigkeit
- Teilnahmenachweis am Lehrgang Fahrschulbetriebswirtschaft
- Eine schriftliche Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt worden ist.
- Nachweis der Nutzungsberechtigung der Unterrichtsräume.
- Ein maßstabsgerechter Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über deren Ausstattung.
- Vorlage einer baurechtlichen Genehmigung
- Eine schriftliche Erklärung,
- Eine Aufstellung über die Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge.
- Ein Führungszeugnis der Belegart O
Fees
Bei Antragstellung für die Maßnahme ist eine Gebühr in Höhe von 102 Euro bei natürlichen Personen und 153 Euro bei juristischen Personen zu entrichten.
Legal basis
falls keine vorhandene Fahrschule übernommen werden sollte. Dann ist zusätzlich die baurechtliche Genehmigung bezüglich der beabsichtigten Nutzung der Räumlichkeiten als Fahrschule notwendig. Weitergehende Auskünfte erteilt unser Bauaufsichtsamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln.
Contact
Die Fahrschulerlaubnis erteilen wir Ihnen, wennSie mindestens 25 Jahre alt sind und keine Tatsachen vorliegen, die Sie für die Führung einer Fahrschule als unzuverlässig erscheinen lassen.keine Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, dass Sie die Pflichten nach § 16 des Gesetzes über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz - FahrlG) nicht erfüllen können,Sie die Fahrlehrererlaubnis besitzen, für die Sie die Fahrschulerlaubnis beantragen,Sie mindestens zwei Jahre lang im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses hauptberuflich als Fahrlehrer*in tätig waren,Sie an einem Lehrgang der Fahrschulbetriebswirtschaft von mindestens 70 Stunden zu jeweils 45 Minuten teilgenommen haben undSie den erforderlichen Unterrichtsraum, die erforderlichen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung besti
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