Genehmigungsfreistellung
Die Genehmigungsfreistellung ist nur für eingeschränkte Vorhaben und nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Über die Voraussetzungen zur Freistellung informieren wir Sie auf dieser Seite.
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Step by step
- Erforderliche Unterlagen bereitlegen: Formular Genehmigungsfreistellung; Lageplan; Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung und weitere Angaben; Bauzeichnungen; Baubeschreibung; Statistikbogen; Bauvorlageberechtigung
- Online beantragen (www.statistik-bw.de)
- Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
- Gebühren: Im Freistellungsverfahren fallen im Regelfall keine Gebühren an. Es kann eine Gebühr in Höhe von 50 Euro erhoben werden, wenn auf Ihren Antrag hin eine vorzeitige schriftliche Mitteilung der Gemeinde nach § 67 Absatz 2 Satz 3 BauO NRW verlangt wird, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.Die Gebühr wird auf Basis der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet.
What to bring
- Formular Genehmigungsfreistellung
- Lageplan
- Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung und weitere Angaben
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- Statistikbogen
- Bauvorlageberechtigung
Fees
Im Freistellungsverfahren fallen im Regelfall keine Gebühren an. Es kann eine Gebühr in Höhe von 50 Euro erhoben werden, wenn auf Ihren Antrag hin eine vorzeitige schriftliche Mitteilung der Gemeinde nach § 67 Absatz 2 Satz 3 BauO NRW verlangt wird, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.Die Gebühr wird auf Basis der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet.
Legal basis
Es müssen unter anderem folgende Voraussetzungen vorliegen, damit Ihr Vorhaben genehmigungsfrei gestellt werden kann:Geplant sind Wohngebäude der Gebäudeklasse 1 bis 4, sonstige Gebäude der Gebäudeklasse 1 und 2 oder Nebengebäude- und Anlagen für die vorgenannten GebäudeEs liegt ein qualifizierter Bebauungsplan für Ihr Grundstück vorIhr Vorhaben entspricht allen Festsetzungen des Bebauungsplans und anderer, gegebenenfalls vorliegender, örtlicher BauvorschriftenEs bedarf keiner Ausnahme oder Befreiung gemäß § 31 BauGB, ihr Vorhaben muss somit allen planungsrechtlichen Vorgaben entsprechenDie Erschließung für Ihr Grundstück ist vollständig gesichertEs bedarf keiner Abweichung gemäß § 69 BauO NRW 2018, Ihr Vorhaben muss somit auch allen bauordnungsrechtlichen Anforderungen entsprechen Diese A
Forms
Contact
Anschrift Antragsberatung der Bauaufsicht Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich. Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden. Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Zeichenerklärung Telefon 0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 10 bis 12 Uhr Telefax 0221 / 221-22567 KontaktSicheres Formular E-Mail: E-Mail an Antragsberatung der Bauaufsicht Anfahrt Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe) Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena) Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena) S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)Fahrplanschnellsuche Fahrp
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