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Köln

Gewerblicher grenzüberschreitender Güterkraftverkehr über 2,5 Tonnen bis 3,5 Tonnen

Sie wollen gewerbsmäßig grenzüberschreitende Beförderungen von Gütern mit Fahrzeugen durchführen, deren Gesamtgewicht mehr als 2,5 Tonnen bis 3,5 Tonnen beträgt. Hierfür benötigen Sie eine EU-Lizenz beziehungsweise eine Gemeinschaftslizenz. Für den sogenannten Werkverkehr ist keine Erlaubnis erforderlich.

Apply online

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Step by step

  1. Erforderliche Unterlagen bereitlegen: Fach- und Sachkundenachweis; Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit; Führungszeugnis nach Belegart O; Auszug aus dem Gewerbezentralregister; Auszug aus dem Verkehrszentralregister; Bescheinigung des zuständigen Wohnsitz- und Betriebssitzfinanzamtes; Bescheinigung des zuständigen Gemeindesteueramtes für den Wohn- und Betriebssitz; Bescheinigung der Krankenkasse; Bescheinigung der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen; Auszug aus dem Handelsregister; Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages, der Gesellschafterliste beziehungsweise der Vereinssatzung; Niederlassungsnachweis; Liste der Fahrzeugflotte; Personal-Liste
  2. Online beantragen (Sicheres Formular)
  3. Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
  4. Gebühren: Mit der Abgabe des Antrags sind folgende Verwaltungsgebühren zu entrichten:EU-Lizenz: 500 EuroErlaubnis für den allgemeinen Güterkraftverkehr: 500 EuroJe Auszug aus dem Verkehrszentralregister: 3,30 EuroBei Bewilligung des Antrages entstehen für die in den Fahrzeugen mitzuführenden beglaubigten Abschriften der Lizenz beziehungsweise der Erlaubnis weitere Kosten von 120 Euro je Exemplar.Fahrerbescheinigung: 120 EuroDie Gebühren können Sie bar oder mit Karte bezahlen. Aktuell können die Gebühren auch per Gebührenbescheid erhoben werden.

What to bring

Fees

Mit der Abgabe des Antrags sind folgende Verwaltungsgebühren zu entrichten:EU-Lizenz: 500 EuroErlaubnis für den allgemeinen Güterkraftverkehr: 500 EuroJe Auszug aus dem Verkehrszentralregister: 3,30 EuroBei Bewilligung des Antrages entstehen für die in den Fahrzeugen mitzuführenden beglaubigten Abschriften der Lizenz beziehungsweise der Erlaubnis weitere Kosten von 120 Euro je Exemplar.Fahrerbescheinigung: 120 EuroDie Gebühren können Sie bar oder mit Karte bezahlen. Aktuell können die Gebühren auch per Gebührenbescheid erhoben werden.

Legal basis

§ 3 Absatz 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)EU VO 1071/2009 und EU VO 1072/2009 § 3 Absatz 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)

Forms

Contact

Diese Bescheinigung ist von allen Finanzämtern in den Gemeinden oder Kreisen vorzulegen, in denen der*die Antragsteller*in sowie der*die eventuelle Geschäftsführer*in in den letzten fünf Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben hat. Die Bescheinigung des Finanzamtes darf an dem Tag, an dem alle für die Entscheidung über den Antrag erheblichen Unterlagen vorliegen, nicht älter als drei Monate sein!

Source: https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/20240/index.html. Independent tool, not affiliated with any authority. Not legal advice. View official page