AMT Mate
← All guides
Köln

Grundsteuer

Die Grundsteuer wird auf jegliche Art von Grundbesitz erhoben. Dazu gehören alle Arten von Immobilien (von der Wohnung bis zum Industriegebäude) und die unbebauten Grundstücke. Der Art der Erhebung nach ist die Grundsteuer eine direkte Steuer, da sie von den jeweiligen Grundstücksbesitzer*innen oder Immobilienbesitzer*innen direkt an die Stadt Köln zu zahlen ist. Festgesetzt wird die Grundsteuer für jedes einzelne Objekt. Die Höhe der Grundsteuer ist vom Zustand und aktuellen Wert des jeweiligen Grundstücks oder der Immobilie abhängig. Sie ist unterteilt in die Grundsteuer A (Betriebe der Land

Apply online

Opens an external government portal in a new tab.

Step by step

  1. Online beantragen (So erreichen Sie uns online)
  2. Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln

Legal basis

Grundlage für die Erhebung einer Grundsteuer sind das Grundsteuergesetz, das Bewertungsgesetz und die Abgabenordnung.Fälligkeit der Grundsteuer nach § 28 Grundsteuer Gesetz:(1) Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.(2) Die Gemeinden können bestimmen, dass Kleinbeträge wie folgt fällig werden:am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15 Euro nicht übersteigt;am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrags, wenn dieser 30 Euro nicht übersteigt.(3) Auf Antrag des Steuerschuldners kann die Grundsteuer abweichend vom Absatz 1 oder Absatz 2 Nummer 2 am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag muss spätestens bis zum 30. September des vorangehenden Kalenderjahres gest

Contact

Anschrift Steueramt Athener Ring 4 50765 Köln Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden. Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Zeichenerklärung Telefon 0221 / 221-0 Telefax 0221 / 221-21689 KontaktSicheres Formular E-Mail: E-Mail an Steueramt Öffnungszeiten Montag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr Dienstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr Mittwoch, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr Freitag, 9 bis 12 Uhr und nach Vereinbarung Hinweis zu persönlichen Vorsprachen beim Steueramt Wir empfehlen in jedem Fall eine Terminvereinbarung, auch während unserer Öffnungszeiten. So können Wartezeiten vermieden werden. Zudem kön

Source: https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/00569/index.html. Independent tool, not affiliated with any authority. Not legal advice. View official page