Gruppenauskunft für Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen
In den sechs Monaten vor einer Wahl oder Abstimmung sind Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen berechtigt, zum Beispiel zum Zwecke der Erstwähleransprache, Auskunft aus dem Melderegister über eine Gruppe namentlich nicht bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) zu erhalten.
Apply online
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Step by step
- Erforderliche Unterlagen bereitlegen: Online-Antrag; Gebührenzahlung
- Online beantragen (formular-server.de)
- Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
- Gebühren: Als Nachweis der erfolgten Gebührenzahlung ist ein Zahlungsbeleg (zum Beispiel Kopie des Kontoauszugs) dem Antrag zwingend beizufügen. Die Gebühr ist vorab zu leisten, das heißt die Bearbeitung des jeweiligen Antrags erfolgt seitens der Stadt Köln frühestens an dem Zeitpunkt, ab dem der Geldeingang bei der Stadtkasse erfolgt ist. Weitere Informationen finden Sie unter "Gebühren".
What to bring
- Online-Antrag
- Gebührenzahlung
Fees
Als Nachweis der erfolgten Gebührenzahlung ist ein Zahlungsbeleg (zum Beispiel Kopie des Kontoauszugs) dem Antrag zwingend beizufügen. Die Gebühr ist vorab zu leisten, das heißt die Bearbeitung des jeweiligen Antrags erfolgt seitens der Stadt Köln frühestens an dem Zeitpunkt, ab dem der Geldeingang bei der Stadtkasse erfolgt ist. Weitere Informationen finden Sie unter "Gebühren".
Legal basis
§ 50 Bundesmeldegesetz (BMG)
Contact
Downloads und Infos
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