Hilfen bei drohendem Wohnungsverlust
Wenn Ihnen der Verlust der Wohnung droht, durch:
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Step by step
- Erforderliche Unterlagen bereitlegen: Antrag; Personalausweis oder Pass; Schwerbehindertenausweis; Datenschutzerklärung; Schweigepflichtentbindung; Mietvertrag und Nachweis über die aktuelle Miete (Mietbescheinigung); Kündigungsschreiben, Räumungsklageschrift, Räumungsurteil oder Vergleich; Nachweise über die Zahlung der laufenden Miete; Lückenlose Kontoauszüge Ihrer Girokonten der letzten drei Monate; Nachweise über Ihr Vermögen; Nachweise über Art und Höhe des Einkommens; Nachweise über Unterhalts- und Schuldverpflichtungen; In Einzelfällen können noch weitere Unterlagen notwendig sein. Darüber informieren wir Sie.
- Online beantragen (formular-server.de)
- Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
- Gebühren: Es fallen keine Gebühren an.Ausnahme: Gebühr für die Ausstellung einer Wohnberechtigungsbescheinigung
What to bring
- Antrag
- Personalausweis oder Pass
- Schwerbehindertenausweis
- Datenschutzerklärung
- Schweigepflichtentbindung
- Mietvertrag und Nachweis über die aktuelle Miete (Mietbescheinigung)
- Kündigungsschreiben, Räumungsklageschrift, Räumungsurteil oder Vergleich
- Nachweise über die Zahlung der laufenden Miete
- Lückenlose Kontoauszüge Ihrer Girokonten der letzten drei Monate
- Nachweise über Ihr Vermögen
- Nachweise über Art und Höhe des Einkommens
- Nachweise über Unterhalts- und Schuldverpflichtungen
- In Einzelfällen können noch weitere Unterlagen notwendig sein. Darüber informieren wir Sie.
Fees
Es fallen keine Gebühren an.Ausnahme: Gebühr für die Ausstellung einer Wohnberechtigungsbescheinigung
Forms
Contact
Für die Zeit, in der wir für den Publikumsverkehr geschlossen haben, ersetzen wir die persönliche Beratung in der Fachstelle Wohnen durch einen telefonischen Beratungsservice. Bitte nutzen Sie dafür die zentrale Rufnummer 0221 / 221-31888. Alternativ können Sie sich auch an das folgende Postfach wenden: sozialamt.fachstellewohnen@stadt-koeln.deBitte geben Sie immer Namen, Postleitzahl und Telefonnummer an.Sie können die Unterlagen per Post, per Fax, per Einwurf in den Hausbriefkasten sowie per E-Mail einreichen. Reichen Sie nach Möglichkeit keine Originalunterlagen ein. Kopien reichen aus. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Kommunikation per E-Mail zwar ein wesentlicher Bestandteil moderner, effizienter Kommunikation ist, jedoch datenschutzrechtliche Gefahren birgt. Sollten Sie tro
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