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Köln

Investitionskostenförderung für Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege

Investitionskosten können von uns an Pflegeeinrichtungen für Kölner Einwohner*innen gezahlt werden. Diese müssen pflegebedürftig sein (ab Pflegegrad 1), im Sinne des Sozialgesetzbuches Elftes Buch (SGB XI). Der Anspruch auf Investitionskostenförderung ist unabhängig vom Einkommen des Pflegebedürftigen.

Apply online

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Step by step

  1. Erforderliche Unterlagen bereitlegen: Antragsformular; Kopie des Versorgungsvertrages; Bescheid des Landschaftsverbandes
  2. Online beantragen (Sicheres Formular)
  3. Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
  4. Gebühren: Es fallen keine Gebühren an.

What to bring

Fees

Es fallen keine Gebühren an.

Legal basis

Anspruch§ 13 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) in Verbindung mit Kapitel 2 Abschnitt 2 (Kurzzeitpflege) und Abschnitt 3 (teilstationäre Pflegeeinrichtungen) der Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen und § 8a SGB XI (APG DVO NRW)

Contact

Anschrift Investitionskostenförderung im Bereich Pflege Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden. Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Hilfen für Blinde und Sehbehinderte. Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Zeichenerklärung Telefon 0221 / 221-33022 KontaktSicheres Formular E-Mail: E-Mail an Investitionskostenförderung im Bereich Pflege Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 8 bis 12 Uhr sowie nach Vereinbarung Anfahrt Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht) Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht) Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree) Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Ka

Source: https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/00877/index.html. Independent tool, not affiliated with any authority. Not legal advice. View official page