Jägerprüfung
Die Jägerprüfung ist Voraussetzung für die Erteilung eines Jagdscheines. Die Prüfung verläuft dabei wie folgt:1. Tag - Schriftlicher Teil2. Tag - Schießprüfung3. Tag - Mündlicher/praktischer TeilNach bestandener Jägerprüfung wird ein Zeugnis ausgehändigt.
Apply online
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Step by step
- Erforderliche Unterlagen bereitlegen: Zwei Lichtbilder; Personalausweis
- Online beantragen (Sicheres Formular)
- Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
- Gebühren: 265 EuroKeine Bargeldannahme. Nach der Anmeldung wird Ihnen ein Gebührenbescheid zugeschickt.
What to bring
- Zwei Lichtbilder
- Personalausweis
Fees
265 EuroKeine Bargeldannahme. Nach der Anmeldung wird Ihnen ein Gebührenbescheid zugeschickt.
Legal basis
Sie müssen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Köln haben. Der Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung ist spätestens zwei Monate vor der Prüfung bei der Unteren Jagd- und Fischereibehörde einzureichen.Dem Antrag sind abweichend von der Frist nach § 4 Absatz 1 Nummer 2 und § 3 DVO LJG-NRW beizufügen:Ein Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein.Ein Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur Kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004, inklusive Entnehmen von Trichinenproben nach § 6 Abs. 2
Contact
Anschrift Untere Jagd- und Fischereibehörde Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich. Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden. Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Zeichenerklärung Telefon 0221 / 221-22137 und -25181 Telefax 0221 / 221-6569713 KontaktSicheres Formular E-Mail: E-Mail an Untere Jagd- und Fischereibehörde Öffnungszeiten ACHTUNG: Aus personellen Gründen ist die Untere Jagd- und Fischereibehörde am Montag, 6. Juli 2026, nicht besetzt! Montag: 14 bis 16 Uhr Mittwoch: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr Telefonische Anfragen unter Telefon 0221 / 221-25181 und 0221 / 221-22137 sind täglich möglich sowie schriftlich per Post oder per E-Mail. A
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