Lohnpfändung - Antrag auf geringeren Pfändungsbetrag
Wenn Ihr Lohn oder Gehalt gepfändet wird und Sie deswegen ein Absinken des Ihnen verbleibenden Einkommens unter die Sozialhilfe befürchten müssen, können Sie beim zuständigen Vollstreckungsgericht eine Erhöhung des pfändungsfreien Betrages (§ 850f Zivilprozessordnung) beantragen.
Step by step
- Erforderliche Unterlagen bereitlegen: Pfändungsbeschluss und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts; Aktuelle Gehaltsabrechnung beziehungsweise Lohnabrechnung
- Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
- Gebühren: Es fallen keine Gebühren an.
What to bring
- Pfändungsbeschluss und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts
- Aktuelle Gehaltsabrechnung beziehungsweise Lohnabrechnung
Fees
Es fallen keine Gebühren an.
Legal basis
§ 850f Zivilprozessordnung
Contact
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Chorweiler Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Ehrenfeld Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Innenstadt Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Kalk Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Lindenthal Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Mülheim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Nippes Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Porz Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Rodenkirchen
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