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Köln

Lohnpfändung - Antrag auf geringeren Pfändungsbetrag

Wenn Ihr Lohn oder Gehalt gepfändet wird und Sie deswegen ein Absinken des Ihnen verbleibenden Einkommens unter die Sozialhilfe befürchten müssen, können Sie beim zuständigen Vollstreckungsgericht eine Erhöhung des pfändungsfreien Betrages (§ 850f Zivilprozessordnung) beantragen.

Step by step

  1. Erforderliche Unterlagen bereitlegen: Pfändungsbeschluss und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts; Aktuelle Gehaltsabrechnung beziehungsweise Lohnabrechnung
  2. Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
  3. Gebühren: Es fallen keine Gebühren an.

What to bring

Fees

Es fallen keine Gebühren an.

Legal basis

§ 850f Zivilprozessordnung

Contact

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Source: https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/01021/index.html. Independent tool, not affiliated with any authority. Not legal advice. View official page