Meldepflichtige Krankheiten
Nach dem Infektionsschutzgesetz sind eine Reihe von Infektionskrankheiten meldepflichtig. Dadurch sollen Krankheitsausbrüche verhindert und die Krankheitsverbreitung eingedämmt werden. Um eine entsprechende Überwachung zu gewährleisten ist es notwendig, dass Krankheiten und Erreger von Ärzt*innen und Laboren sowie Gemeinschaftseinrichtungen gemeldet werden. Auch medizinische Einrichtungen sind zur Meldung verpflichtet, wenn sie einen Krankheitsausbruch beobachten, der einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist. Wir nehmen in Folge einer solchen Meldung die Ermittlungen auf, um gegebenenfall
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Step by step
- Online beantragen (formular-server.de)
- Zuständige Stelle / Vorsprache: Stadt Köln
Legal basis
Die Meldepflicht ist in den §§ 6, 7, 8, 9 und 34 des Infektionsschutzgesetzes festgelegt. Infektionsschutzgesetz
Forms
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Anschrift Infektionshygiene Neumarkt 15-21 50667 Köln Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich. Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich. Zeichenerklärung Telefon 0221 / 221-35917 Telefax 0221 / 221-23553 KontaktSicheres Formular E-Mail: E-Mail an Infektionshygiene Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr Freitag 8 bis 12 Uhr und nach besonderer Vereinbarung Anfahrt Stadtbahn-Linien 1, 3, 4, 7, 9, 16 und 18 (Haltestelle Neumarkt) Bus-Linien 136, 146 (Haltestelle Neumarkt)Fahrplanschnellsuche Fahrplansuche auf KVB.koeln
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